
Foto: Irina Tischer
Wien (kobinet) Nicht nur in Deutschland wird heiß über die Entlohnung in Werkstätten für behinderte Menchen weit unter dem Mindestlohn und vor allem über die mangelnden Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt diskutiert. Die österreichische Volksanwaltschaft kritisierte nun, dass in österreichischen Werkstätten für behinderte Menschen Zeiten der Krankheit vom "Urlaubsanspruch“ abgezogen werden. Darüber berichtet der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS. "Menschen mit Behinderungen bekommen in den 'Werkstätten', in denen sie arbeiten, nur Taschengeld statt Lohn. Das kritisiert die Volksanwaltschaft schon lange. Nun ist ein neuer Aspekt des Problems aufgetaucht: Weil die Beschäftigung von Christian S. nicht als Arbeitsverhältnis gilt, kann er auch nicht in Krankenstand gehen. Die Zeit, die er krank war und in der Werkstatt gefehlt hat, wurde ihm von den 50 jährlich erlaubten Fehltagen pro Jahr abgezogen", heißt es im BIZEPS-Bericht.
Nun habe Christian S. keine Tage mehr übrig, um auf Urlaub zu gehen oder Zeit mit seiner Familie zu verbringen. „Denn für jeden zusätzlichen Fehltag müsste er 60 Euro zahlen – unleistbar! ‚Das ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, denn auch Menschen mit Behinderung haben ein Selbstbestimmungsrecht über ihren Aufenthaltsort sowie ein Recht auf Familienleben‘, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz“, heißt es weiter im BIZEPS-Bericht.