Saarbrücken (kobinet) Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland (BSK) hat die Stellenausschreibung für die Position des Beauftragten für Barrierefreiheit / Leiter der Landesfachstelle Barrierefreiheit durch die saarländische Landesverwaltung mit Interesse aufgenommen. Diese Position ist entscheidend für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Der Landesverband stellt jedoch nicht nur die Qualifikationsanforderungen der Stelle in Frage, die ein Hochschulstudium in Sozial- oder Politikwissenschaften vorsieht, sondern spricht sich auch für eine Neubewertung der organisatorischen Zuordnung der Stelle aus. "Aktuell ist die Position innerhalb der Landesverwaltung angesiedelt, doch wir sehen einen erheblichen Mehrwert darin, diese Stelle direkt als Stabsstelle beim Beauftragten des Landes für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu etablieren", heißt es vonseiten des BSK.
Eine solche organisatorische Anbindung würde nach Ansicht des BSK sicherstellen, dass die Arbeit des Beauftragten für Barrierefreiheit eng mit den übergeordneten Zielen der Inklusion und der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verzahnt ist. Dies würde nicht nur die Sichtbarkeit und Wirkung der Stelle erhöhen, sondern auch eine direktere Kommunikation und Koordination mit allen relevanten Stakeholdern ermöglichen. Darüber hinaus betont der Landesverband erneut die Notwendigkeit, die Qualifikationsanforderungen zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass der zukünftige Stelleninhaber über fundierte Kenntnisse und berufliche Erfahrungen im Bereich des barrierefreien Bauens, der DIN-Norm 18040, Baurecht, und ähnlicher relevanter Fachgebiete verfügt. Diese spezialisierten Kenntnisse sind entscheidend, um die Barrierefreiheit im Saarland effektiv voranzutreiben und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland appelliert daher an die saarländische Landesverwaltung, sowohl die Qualifikationsanforderungen als auch die organisatorische Zuordnung der Stelle des Beauftragten für Barrierefreiheit / Leiter der Landesfachstelle Barrierefreiheit zu überdenken. Eine solche Anpassung würde nicht nur die Effektivität der Landesfachstelle steigern, sondern auch ein deutliches Zeichen für das Engagement des Saarlandes für die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen setzen.
Die Stelle ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet und umfasst eine Reihe von wichtigen Aufgaben, darunter die fachliche und organisatorische Leitung der Landesfachstelle, Koordinierung des Berichtswesens, und Vernetzung mit externen Partnern.
Link zur Stellenausschreibung, für die Bewerbungen noch bis zum 21. Februar 2024 möglich sind