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Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen

Dr. Brigitte Schumann
Dr. Brigitte Schumann
Foto: Bildungsklick

Düsseldorf (kobinet) Die Nationale Plattform, die 2017 den Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) verabschiedet hat, will initiativ werden: Neue Impulse sollen BNE in der formalen Bildung größere Wirksamkeit geben und ihre Umsetzung beschleunigen. Darauf weist die Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann in ihrem Beitrag auf der Internetplattform bildungsklick hin. Dabei geht es auch um die Umsetzung inklusiver Bildung.



„Die Nationale Plattform (NP) setzt sich zusammen aus Vertreter:innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft. Sie hat den Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) am 20. Juni 2017 verbschiedet. Die Empfehlungen des NAP orientieren sich an dem Weltaktionsprogramm Bildung für Nachhaltige Entwicklung der UNESCO, die damit die Agenda 2030 der Vereinten Nationen bei der Umsetzung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals: SDGs) unterstützen will“, berichtet Dr. Brigitte Schumann.

In Sachen inklusive Bildung führt sie in ihrem Beitrag an: „Unter den 17 Nachhaltigkeitszielen der von den Vereinten Nationen beschlossenen Nachhaltigkeitsagenda kommt inklusiver, auf Chancengleichheit beruhender, hochwertiger Bildung als SDG 4 eine Schlüsselrolle zu. Die UNESCO bezeichnet inklusive Bildung in der 2015 beschlossenen Incheon-Erklärung als ‚Grundpfeiler einer transformativen Bildung, weswegen wir uns verpflichten, gegen alle Formen von Exklusion und Marginalisierung, Disparitäten und Ungleichheiten bei Zugang, Teilhabe und Lernergebnissen anzugehen‘. Sie ist ‚für das Erreichen qualitativ hochwertiger Bildung für alle Lernenden, einschließlich Lernende mit Behinderungen, sowie die Entwicklung inklusiver, friedlicher und gerechter Gesellschaften von zentraler Bedeutung‘, stellt der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr.4 zum Recht auf inklusive Bildung 2015 fest. Der inklusiven Bildung werden relevante Teilziele zugeordnet. Sie soll bspw. sicherstellen, dass durch BNE alle Menschen bis 2030 zu zukunftsfähigem Handeln befähigt werden. Damit wird inklusive Bildung sowohl Grundlage und Ausgangpunkt für BNE als auch Voraussetzung für die Umsetzung und Realisierung aller Nachhaltigkeitsziele. BNE ist untrennbar an inklusive Bildung gebunden.“

Link zum Beitrag von Dr. Brigitte Schumann