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Bonn / Berlin (kobinet) "Darf man 'geistige Behinderung' sagen?" Dieser und vielen anderen Fragen geht die Aktion Mensch in einem aktuellen Beitrag mit dem Titel "Was ist eine geistige Behinderung?" nach. "Der Begriff ist umstritten. Viele betroffene Menschen sagen eher, dass sie Lernschwierigkeiten haben. Denn ihnen fehlen lediglich bestimmte Kompetenzen und ihre Entwicklung ist verlangsamt. Ihr Geist ist dabei nicht behindert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt mittlerweile dringend, die Formulierung anzupassen. Sie möchten sich an der englischen Formulierung 'intellectual impairments' orientieren und bevorzugen die Bezeichnung 'intellektuelle Beeinträchtigung'", heißt es im Beitrag der Aktion Mensch. Die Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten Mensch zuerst fordert schon lange die Abschaffung des Begriffs "geistig behindert". Und auch der Bundesbehindertenbeauftragte hat sich mit dem Thema befasst und schlägt "Menschen mit Lernbeeinträchtigung" vor.
Link zum Beitrag der Aktion Mensch „Was ist eine geistige Behinderung“
„Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel nimmt die Kritik behinderter Menschen ernst, die nicht mehr als ‚geistig behindert‘ bezeichnet werden wollen. Seit einem Workshop mit Betroffenen, zu dem er eingeladen hatte, spricht er von ‚Menschen mit Lernbeeinträchtigung‘. Gerade im Lichte der ab Mitte Juni anstehenden Special Olympics World Games in Berlin mit einer enormen öffentlichen Ausstrahlung tut eine breite Diskussion über den Begriff Not, weil die Veranstalter immer noch selbstverständlich von ‚Menschen mit geistiger Behinderung‘ sprechen“, heißt es in einem Beitrag der kobinet-nachrichten vom 5. Juni 2023. Dr. med. Maria del Pilar Andrino hat sich dabei einige Gedanken zur Verwendung und Einordnung des Begriffes gemacht.
Link zum kobinet-Beitrag von Dr. med. Maria del Pilar Andrino vom 5. Juni 2023
„Sprache prägt unser Denken und schafft Realitäten“, so titelte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel die Ausgabe seines Inklusions-Newsletters vom März 2023. „Nicht erst seit diesem Jahr stelle ich mir die Frage, welche Wirkung die Bezeichnung ‚geistige‘ Behinderung auf Menschen hat. Deshalb habe ich mit Fachleuten aus den Bereichen der Rechts- und Sozial- und Sprachwissenschaften sowie der Pädagogik und Medizin, vor allem aber mit Expert*innen in eigener Sache, ein Fachgespräch darüber geführt, ob die seit den sechziger Jahren verwendete Bezeichnung noch zeitgemäß ist oder ob es eine bessere Bezeichnung braucht“, berichtete Jürgen Dusel im März 2023.
„Die Auffassung der Expert*innen in eigener Sache, die den Begriff mehrheitlich als abwertend und stigmatisierend beschreiben, wurde von fachlicher Seite untermauert. Das nehme ich sehr ernst, denn Sprache prägt unser Denken und schafft Realitäten. Und wenn wir auch nicht den einen ‚richtigen‘ Begriff gefunden haben, hat das Gespräch bei mir einen tiefen Eindruck hinterlassen. Ich betrachte es als Auftakt eines politischen Prozesses. Denn eines ist klar: Ein Begriff, der von einem Großteil der so bezeichneten Menschen als diskriminierend empfunden wird, sollte nicht im Gesetz stehen, sondern durch einen besseren Begriff ersetzt werden“, erklärte der Bundesbehindertenbeauftragte im März 2023.
Mensch zuerst, das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, kritisiert den Begriff „geistig behindert“ schon seit über 25 Jahren als diskriminierend und abwertend. „Wie kann ein Geist behindert sein?“ fragte Josef Ströbl, der bei der Veranstaltung von Jügen Dusel dabei war und betonte, dass sie Menschen sind, für die es schwieriger ist zu lernen. Deshalb hat die Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten für sich schon sehr früh den Begriff Menschen mit Lernschwierigkeiten verwendet. Damit lehnt sich Mensch zuerst an die seit langem im englischen Sprachgebrauch verwendete Bezeichnung von „people with learning difficulties“, übersetzt ins Deutsche mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, an. Da dies zuweilen mit dem Begriff „Lernbehinderungen“ verwechselt wird, der beispielsweise für Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten verwendet wird, bedarf es meist einiger Erklärungen, dass es sich beim Begriff Menschen mit Lernschwierigkeiten um die Gruppe handelt, die bisher als „geistig behindert“ bezeichnet wird.





Nach meinem Verständnis von Inklusion, braucht es keine Bezeichnung für Menschen mit Beeinträchtigung! Eine Bezeichnung in diesem Zusammenhang ist grundsätzlich exklusiv!
Beeinträchtigung ist keine Eigenschaft. Vielleicht ein Zustand? Der auch von der Tagesform abhängig ist. Würde ich als ehemaliger Leistungssportler behaupten!
Stephan Laux
Ginge es nach mir, bräuchte es da auch keine spezielle „Bezeichnung“…… Aber leider gibt die Gesellschaft jedem zustand einen namen….. Oft schlecht gewählte, aber Hauptsache das Ding hat einen namen……. Ich bin der Meinung, dass jeder mensch mit Beeinträchtigung schlicht als „Mensche“ bezeichnet wird….. Denn genau das isser ja Letzten Endes. Nicht mehr, aber halt auch nicht weniger. Zumal:
Bei Licht betrachtet, ist eine behinderung nicht mehr als eine Schwäche (Gut, manche Schwächen sind dann eben ziemlich groß und Mächtig) und welcher mensche hat keine Schwäche…..??
Deshalb:
Einfach „nur“ Mensch!!
Es ist ja nicht nur der Begriff „Geistige Behinderung“ sondern es ist hauptsächlich die Art und Weise, wie man diese Menschen Behandelt. Sie werden faktisch abgestuft…… Man traut ihnen nichts zu. Grund: Dauert zu lange. (Eigenerfahrung).
Klar, ich finde es gut, dass man den Begriff verändern will, aber das reicht bei weitem nicht aus! der UMGANG mit eben diesen Menschen muss sich grundlegend ändern….. Dann dauern Dinge eben länger. Wo ist dabei das Problem???? Ein wenig Entschleunigung tut uns mal ganz gut….. Und während Corona hat man gesehen: Man kann auch entschleunigt Leben…..
Der Begriff ist nicht das Problem, sondern die daraus resultierende Definition ab wann etwas als „eingeschränkt“ gilt.
Das Intellekt –> „Fähigkeit, Vermögen, unter Einsatz des Denkens Erkenntnisse, Einsichten zu gewinnen“
Die Frage ist daher, ab wann ist etwas eingeschränkt. Nur weil jemand vielleicht langsamer denkt, die Auffassungsgabe etwas langsamer ist, ist er dann auch eingeschränkt? Ich denke nicht.
Nimmt man die Definition der WHO zur geistigen Behinderung, dann beinhaltet der Begriff wesentlich mehr als ein eingeschränktes Intellekt.
Eine „Lerneinschränkung“ ist nur ein Teilaspekt und meist keine geistige Behinderung im Definitionssinne der WHO. Das Spektrum müsste vielleicht differenzierter bewertet werden, erst dann ist der Begriff der geistigen Behinderung auch ersetzbar.
So kann man es auch ausdrücken…. 😉
gehe ich mit!!