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Staatsangehörigkeitsrecht darf behinderte Menschen nicht diskriminieren

Corrina Rüffer
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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Anlässlich der Protest-Aktion von Handicap International vor dem Reichstagsgebäude gegen eine Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts, die Menschen mit Behinderung ausschließt, betonte Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass das Staatsangehörigkeitsrecht behinderte Menschen nicht diskriminieren dürfe.



„Die aktuell vorliegende Fassung der Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts diskriminiert Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige. Eine Einbürgerung rückt für viele von ihnen in unerreichbare Ferne, weil sie aufgrund ihrer Behinderung oder Pflegetätigkeit oftmals ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das ist besonders perfide angesichts der Tatsache, dass barrierefreie Integrations- und Sprachkurse für behinderte Geflüchtete absolute Mangelware sind und der Arbeitsmarkt hinsichtlich Inklusion und Barrierefreiheit eklatante Defizite aufweist. Pflegende Angehörige leisten nicht nur unersetzliche Arbeit für ihre Familie, sondern auch für die Gesellschaft, da sie die Hilfesysteme des Sozialstaats erheblich entlasten“, teilte Corinna Rüffer mittels einer Presseinformation mit.

Einbürgerung dürfe aber nicht nur einer wirtschaftlichen Verwertungslogik folgen, bei der behinderte Menschen oder pflegende Angehörige am Ende der Kette stünden. „Auch der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mahnte bei der Staatenprüfung Deutschlands an, Menschen mit Behinderungen im Zuge der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts nicht von der Einbürgerung auszuschließen. Ich werde mich intensiv dafür einsetzen, dass die geplante Verschärfung korrigiert wird“, erklärte Corinna Rüffer.

Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf, zu dem am 30. November 2023 die erste Lesung im Bundestag stattfand, sieht u.a. eine Änderung an § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor. Damit würden – bis auf wenige Ausnahmen – Menschen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, von dem Rechtsanspruch auf Einbürgerung ausgeschlossen. Das trifft insbesondere pflegenden Angehörigen und Menschen mit Behinderung, denn sie können häufig wegen der aufwendigen Pflegetätigkeit oder ihrer Behinderung keiner (Vollzeit-)Beschäftigung nachgehen.

Link zum kobinet-Bericht über die Protestaktion von Handicap International am 1. Dezember 2023