Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Publikation "Leichte Sprache. Ein Ratgeber“ erneut aufgelegt. Diese ist in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Leichte Sprache entstanden. Sie richtet sich insbesondere an die öffentliche Verwaltung und gibt zahlreiche praxisorientierte Tipps. Darauf hat die hessische Landesbehindertenbeauftragte Rika Esser in ihrem Newsletter aufmerksam gemacht.
Digital ist die Broschüre unter folgendem Link erhältlich.
Wie armselig ist das denn?
Das BMAS legt einen Ratgeber unverändert neu auf (Druckkosten usw.), der fast 9 Jahre alt ist.
Inzwischen ist DIN-SPEC Leichte Sprache in der Diskussion https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/naerg/e-din-spec-33429-2023-04-empfehlungen-fuer-deutsche-leichte-sprache–901210.
Inzwischen haben zahlreiche kompetente Frauen und Männer verschiedentlich, nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema Deutsche Leichte Sprache besonders in den vergangenen 2 Jahren publiziert. So hat es mehrere Publikationen im Timme Verlag gegeben, unter anderem den Ratgeber für Öffentliche Stellen https://www.frank-timme.de/de/programm/produkt/deutsche-leichte-sprache-fur-offentliche-stellen
Ich würde mich als BMAS schämen, für so einen veralteten Ratgeber so viel Geld auszugeben.
Oder, für wie blöd hält das BMAS seine Mitarbeiter und die interessierten Menschen, dass ein veralteter Ratgeber aufgelegt wird?
Kopfschütteln. Mit Vernunft hat das nichts zu tun,
Das BMAS ist nicht Verfasser – Bitte keine Fake-News verbreiten!
Ein Blick, wer Verfasser ist, deckt auf:
Text: Netzwerk Leichte Sprache
Konzeptionelle Beratung:
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Netzwerk People First Deutschland e. V.
Lebenshilfe Bremen e. V.
Das steht nichts vom BMAS – Außerdem sind das schon ganz schön massive Vorwürfe – Bitte immer bei den Fakten bleiben und als guter Redakteur, den Verfasser anschreiben, anstatt solche Vorwürfe zu verbreiten.
Behauptet keiner, dass das BMAS den Ratgeber geschrieben hat, lesen hilft, da steht „herausgegeben“. Die Kritik ist berechtigt, man sollte keine uralte Broschüre unverändert neu auflegen, die offensichtlich auch vom Layout her veraltet ist. Und selbst wenn, sollte man vielleicht auch selbst den Begriff Fake News ein wenig vorsichtiger einsetzen, vor allem, wenn man selbst es nicht so genau nimmt.
Wenn jemand schreibt „Das BMAS legt einen Ratgeber unverändert neu auf“ …
Und wie interpretieren Sie „Ich würde mich als BMAS schämen, für so einen veralteten Ratgeber so viel Geld auszugeben.“
oder würden Sie etwas neu schreiben, wenn „DIN-SPEC Leichte Sprache in der Diskussion“ ist? Das wäre dann „Geld rausschmeißen“ …
Wenn jemand etwas im Kontext „Druckkosten“ darstellt, dann bitte genau lesen, denn ich habe beim BMAS nichts davon gelesen und das Dokument selbst, weist nicht einmal darauf hin, dass es sich um eine Neuauflage handelt, sondern der Stand ist mit 2014 angegeben und einen Nachdruckhinweis.
Die Begrifflichkeit „Neuauflage“ ist per Definition die „Wiederholung einer früheren Angelegenheit in anderer Form„. Genau das ist hier aber nicht erfolgt und das Werk als reiner Nachdruck definiert, also keine „Neuauflage“ wie behautet wird (Zitat: „Ein Ratgeber erneut aufgelegt.„)
Somit ist der Begriff „Fake-News“, nach meiner Meinung und Analyse der Definition, durchaus angebracht, denn eine Neuauflage ist es eben nicht, sondern nur ein Nachdruck.