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Berlin (kobinet) Mit einigen Änderungen und zusätzlichen fachfremden Regelungen hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gebilligt. Für die Vorlage (20/5334) votierte am Mittwoch die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll heute am 16. März im Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Dies berichtet der Informationsdienst Heute im Bundestag. Die Debatte ist von 16:05 bis 16:35 Uhr vorgesehen.
„Die UPD soll künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen“, heißt es im Bericht von Heute im Bundestag. „Der Ausschuss beschloss einige Änderungen an der Struktur der Stiftung. So soll der Stiftungsrat statt 13 nun 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Die GKV soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. Die UPD berät Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen.“