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Bundesrats-Stellungnahme zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung

Bundesratsgebäude
Bundesratsgebäude
Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin

Berlin (kobinet) Der Bundesrat fordert einige Präzisierungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Das geht aus einer Unterrichtung (20/5662) der Bundesregierung hervor, über die der Informationsdienst Heute im Bundestag informiert. Die UPD soll dem Gesetzentwurf (20/5334) zufolge in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Seit Januar 2016 betreibt die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Die UPD soll Bürger unabhängig in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen beraten.

„Der Bundesrat legt unter anderem Wert darauf, dass die regionalen ‚physischen‘ Informations- und Beratungsangebote in jedem Land vorgehalten werden. Diese Angebote könnten von Betroffenen in Anspruch genommen werden, die keine Möglichkeiten hätten, digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote zu nutzen. Die Bundesregierung stimmt diesem Ergänzungsvorschlag im Gesetzentwurf zu, wie aus der Gegenäußerung hervorgeht“, heißt es im Bericht von Heute im Bundestag.