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Einheitliche Qualitätsstandards bei Betreuungsangeboten gefordert

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STUTTGRT (kobinet) Zum heutigen Internationalen Tag der Bildung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg für eine gute Ganztagsbetreuung einheitliche Qualitätsstandards bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie eine verbindliche Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Die Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern wie der Jugendhilfe bekommen, so der Verband mit dem verpflichtenden Ganztagsausbau ab dem Schuljahr 2026/2027 ein zusätzliches Gewicht.

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist eine große Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem. Das stellt besondere Anforderungen an die Qualität. Gerade sozial benachteiligte Kinder brauchen ein vielfältiges hochwertiges pädagogisches Förderangebot. Es muss an den individuellen Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet sein und Möglichkeiten zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen, selbstbestimmten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit anbieten. Mit dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird Schule zu einem bedarfsgerechten und lebenswelt- sowie sozialraumorientierten Bildungsort“, sagt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg.

Für eine qualitativ gute Ganztagsbetreuung seien einheitliche Qualitätsstandards bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten notwendig. Gute Qualität erfordere auch zusätzliches pädagogisch qualifiziertes Personal, das vom Land finanziert werden muss. Außerdem brauche es im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung eine Gesamtstrategie für Baden-Württemberg. An der Entwicklung sollten neben Kultus- und Sozialministerium alle relevanten Akteure wie auch die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe beteiligt werden, so Hartmann weiter.