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Institut begrüßt neuen NRW-Aktionsplan

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

BERLIN (kobinet) Das Institut für Menschenrechte begrüßt den neuen Aktionsplans „NRW inklusiv“, den die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Ende April verabschiedet hat. "Mit dem Aktionsplan hat sich die Landesregierung erfreulicherweise für ein ressortübergreifendes Vorgehen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entschieden“, kommentiert Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts diesen neuen Aktionsplan.

Durch die Wahl dieses bewährten inklusionspolitischen Instruments mache die Landesregierung nach Einschätzung des Institutes für Menschenrechte erneut deutlich, dass Inklusion nicht nur auf der Agenda des Sozialministeriums stehe, sondern für alle Politikbereiche verpflichtend sei. Der Aktionsplan mache transparent, wo Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen stehe und durch welche Maßnahmen die Landesregierung die gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft in den nächsten Jahren voranbringen wolle.

Die Monitoring-Stelle begrüßt die Ankündigung, den Aktionsplan stetig fortzuschreiben und neue Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahl und der Umsetzung eines neuen Koalitionsvertrags ganz folgerichtig, stellt das Institut für Menschnerechte fest.