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Antidiskriminierungsstelle wird gestärkt

Logo der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Berlin (kobinet) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll nach Informationen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gestärkt werden. Ein entsprechender am 30. März gefasster Kabinettsbeschluss zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stelle einen wichtigen Schritt im Bemühen um eine diskriminierungsfreie Gesellschaft dar. Dies teilte Schahina Gambir, Mitglied der Grünen Bundestagsfraktion im Familienausschuss des Bundestages mit.

„Mit dem Vorschlag ist ein erstes wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Antidiskriminierung auf den Weg gebracht. Die fachliche Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle (ADS) soll gestärkt und ihre Leitung künftig auf Vorschlag der Bundesregierung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung durch den Bundestag für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden“, teilte Schahina Gambir in einer Presseinformation mit. Zwar zeigten sich in vielen Bereichen Bemühungen, Diskriminierungen abzubauen und gesellschaftlich dafür zu sensibilisieren. Trotzdem seien die Zahlen von Diskriminierungsfällen und der Beratungsbedarf durch die Antidiskriminierungsstelle weiterhin sehr hoch.

„Viele Menschen erleben leider immer noch fast täglich Rassismus oder Diskriminierung, Ausgrenzung und Abwertung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Alters. Das zeigt uns, wieviel noch zu tun und wie groß unsere Verantwortung für ein diskriminierungsfreies Miteinander ist. Deshalb ist es so wichtig, die Antidiskriminierungsstelle auf Bundesebene als zentrale Stelle bei der Bekämpfung von Diskriminierung zu stärken und sie in ihrer wichtigen Arbeit für unsere offene und plurale Gesellschaft zu unterstützen“, betonte Schahina Gambir.

Der Bundestag wird den Gesetzentwurf voraussichtlich in der kommenden Woche behandeln, um die Wahl der neuen Leitung schnell zu ermöglichen. Um den Diskriminierungsschutz insgesamt zu verbessern, wurde im Koalitionsvertrag eine umfassende Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart, die ebenfalls noch in dieser Legislatur anstehe.