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Düsseldorf (kobinet) Mit einer Gesetzesvorlage, die am 23. März in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht wurde, stärke das Land den Einfluss des Inklusionsbeirats auf die Politik und komme somit seiner Verantwortung aus der UN-Behindertenrechtskonvention nach. So kommentiert Horst Vöge den gemeinsamen Entwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Inklusionsstärkungsgesetzes. Der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen erklärte: "Das ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen, deren Interessen durch dieses zentrale Beteiligungsgremium Gehör finden sollen und müssen.“
Bislang konnten im Inklusionsbeirat, der die Landesregierung bei der Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft berät und diesen Prozess kritisch überprüft, nur bei Einvernehmen aller stimmberechtigten Mitglieder überhaupt Empfehlungen ausgesprochen werden. „Das hat in der Vergangenheit leider immer mal wieder zu Blockaden bei wichtigen Themen und Anliegen der Behindertenverbände geführt – zum Beispiel durch einzelne abweichende Stimmen der Kommunalen Spitzenverbände“, erklärt Horst Vöge den Hintergrund der angestrebten Gesetzesänderung. „Zusammen mit weiteren Organisationen und Interessenvertretungen hatten wir den Landtag daher um den Jahreswechsel herum aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums wie auch seiner Fachbeiräte wiederherzustellen.“
Die neue Regelung sieht nun vor, dass Beschlüsse zukünftig per Mehrheitsentscheidung getroffen werden können. „Dadurch kann der Inklusionsbeirat seine Aufgabe erfüllen und die Forderungen der Behindertenverbände erhalten endlich das notwendige Gewicht, um die gleichberechtigte Teilhabe in NRW voranzubringen“, zeigt sich der VdK-Landesvorsitzende zufrieden.