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Petition auf change.org gestartet: Menschenrechts- und EU-rechtskonforme Opferentschädigung in Deutschland

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Wie steht die jetzige Bundesregierung zu Deutschlands Pflichten aus Menschenrechtsabkommen und als EU-Mitgliedstaat im Zusammenhang mit der Entschädigung von Gewaltopfern (OEG)?

Uns informierte die Leserin Sandra Uhling und bat um Veröffentlichung.

Deutschland hat als Rechtsstaat eine Schutzpflicht mit Untermaßverbot. Der Staat muss seine Bürger vor Gewalt schützen. Versagt dieser Schutz haben Opfer einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Opferentschädigung. Die EU hat bereits erkannt, dass eine gute Opferversorgung auch die gesamtge-sellschaftlichen Kosten reduziert und entsprechende Opferschutz-Richtlinien erlassen. Die UN Konven-tionen sehen ebenfalls Entschädigungen für Opfer vor. Der Europarat hat mit der Istanbulkonvention die Rechte von Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, gestärkt. In Deutschland jedoch wird vielen Opfern eine rechtmäßige Opferentschädigung verwehrt.

Besondere Sorgen machen uns hierbei Opfer von Machtmissbrauch und Menschenrechtsverletzungen durch hoheitliches Handeln. Denn der Staat hat gerade in diesen Fällen schwer versagt, wie z.B. bei retraumatisierenden Zwangsumschulungen.

Link zur Petition: https://chng.it/4tx9JSRb