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Handreichung für einrichtungsbezogene Impfpflicht in Baden-Württemberg veröffentlicht

Flagge Bundesland Baden-Württenberg
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Foto: Gemeinfrei, public domain

STUTTGART (kobinet) Um ein möglichst einheitliches Vorgehen sicherzustellen hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg für die Gesundheitsämter eine Handreichung veröffentlicht, .

„Wir lassen die Gesundheitsämter bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht allein“, so der Amtschef für Pandemiebewältigung, Prof. Uwe Lahl, in Stuttgart. „Die Impfungen bleiben weiterhin zentral für die Bewältigung der Pandemie – gerade in Berufen, in denen besonders vulnerable Personen betreut und gepflegt werden. Wir hoffen, dass wir noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den Einrichtungen von einer Impfung überzeugen können, beispielsweise durch den Impfstoff Novavax.“

Inhaltlich enthält die vom Sozialministerium veröffentlichte Handreichung für die Gesundheitsämter unter anderem die Darstellung des typischen Ablaufs eines Verwaltungsverfahrens, bei dem in letzter Konsequenz und als Ultima Ratio ein Betretungs- oder Betätigungsverbot für nichtgeimpfte Mitarbeitende ausgesprochen werden kann. Zudem wird dargelegt, welche konkreten Verfahrensschritte die Gesundheitsämter nach der Übermittlung personenbezogener Daten zu durchlaufen haben und welche verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorgaben hierbei zu berücksichtigen sind.

Die Handreichung benennt ferner konkrete Ermessensspielräume, die den Gesundheitsämtern bei ihren Entscheidungen gesetzlich hinsichtlich der Funktionsfähigkeit von betroffenen Einrichtungen, die Aufrechterhaltung der Versorgung in allen Bereichen sowie entgegenstehende Grundrechte eingeräumt werden. Die Handreichung beinhaltet darüber hinaus auch Ausführungen zu möglichen Bußgeldern.

Die Handreichung für die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg wird auch auf der Webseite des Sozialministeriums veröffentlicht.