
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Angesichts der aktuellen Diskussion zur Schaffung von nichtdiskriminierenden Regelungen im Falle einer Triage postet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) regelmäßig auf Twitter Plakate zum Thema. Mit einem aktuellen Plakat verweist die Selbstvertretungsorganisation behinderter Menschen auf Artikel 10 der UN-Behindertenrechtskonvention und stellt klar, dass medizinische Behandlungen für alle da sein müssen.
„Medizinische Behandlungen für alle!
Artikel 10 UN-BRK zum Recht auf Leben
Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“ So heißt es auf dem Plakat mit der Überschrift ISL Selbstbestimmt Leben, das die ISL über Twitter verbreitet hat.




