
Foto: Franziska Vu ISL
Berlin/Bremen (kobinet) Jessica Schröder von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat die Online-Veranstaltung Triage-Situationen diskriminierungsfrei gestalten des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen, Arne Frankenstein, die am 17. Januar 2022 durchgeführt wurde, verfolgt und dazu für die kobinet-nachrichten einen Kommentar verfasst.
Kommentar von Jessica Schröder
Triage-Situationen diskriminierungsfrei gestalten, so lautet der Titel einer Online-Veranstaltung des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen, Arne Frankenstein, die am 17. Januar 2022 durchgeführt wurde.
Mit der Veranstaltung ist es dem Landesbehindertenbeauftragten ein Anliegen gewesen, die intensiv geführte Diskussion zur Triage vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts aufzugreifen und zu vertiefen. In der zweistündigen Fachveranstaltung ging es insbesondere um die Frage, was der Gesetzgeber nun tun muss, um verfassungsgemäße Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen zu treffen und eine Diskriminierung wirkungsvoll und praxistauglich zu verhindern. Die Brisanz und gesellschaftliche Bedeutung des Themas spiegelte auch die hohe Teilnehmendenzahl wieder. Etwa 350 Personen aus ganz Deutschland folgten der Veranstaltung und brachten ihre Meinung mit Hilfe interaktiver Umfragen und durch zahlreiche Kommentare und Rückfragen an die Referent*innen in die Veranstaltung ein.
Behinderte Expert*innen wie Nancy Poser – Richterin am Betreuungsgericht Trier, Horst Frehe – Richter/Jurist, Vorstandsmitglied der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und Sprecherratsmitglied des Deutschen Behindertenrat, Günter Heiden – Gründungsmitglied des Netzwerk Artikel 3 und Dr. Sigrid Arnade – Sprecherin für Gender und Diversität der ISL sowie Prof. Dr. Oliver Tolmein – Geschäftsführer der Hamburger Rechtskanzlei „Menschen und Rechte“, machten in präzisen und verständlichen Statements eindrucksvoll deutlich, wie behinderte Menschen in einer Triagesituation diskriminiert werden. Desweiteren zeigten sie auf, was das Bundesverfassungsgericht der deutschen Bundesregierung in ihr Pflichtenheft geschrieben hat und wie gesetzliche und verfahrenstechnische Maßnahmen gestaltet werden könnten, damit behinderte Menschen eine gleichberechtigte Chance auf lebensrettende intensivmedizinische Maßnahmen/Geräte erhalten. Die behindertenpolitischen Sprecher*innen Corinna Rüffer (Grüne) und Jens Beeck (FDP) sowie Hubert Hüppe als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages für die CDU berichteten, was die Bundespolitik nun tun kann, um behinderte Personen in einer Triage-Situation gleichberechtigt mit nichtbehinderten Patient*innen zu behandeln.
In seiner Begrüßungsrede betonte Arne Frankenstein, wie wichtig und wegweisend der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist, der endlich einmal den Geist einer tatsächlichen Gewährleistung von Menschenrechten und einem Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen atmet. Der Beschluss macht deutlich, dass jedes Leben gleichwertig und schutzwürdig ist und dass behinderte Menschen sich darauf verlassen können müssen, gleiche Behandlungschancen wie nichtbehinderte Menschen zu erhalten. Der Beschluss ist zugleich eine Verpflichtung an die Bundesregierung, ihre Fehleinschätzung, dass behinderte Menschen in Triage-Situationen gesetzlich ausreichend geschützt seien, zu korrigieren und zeitnah Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Ihnen gleiche Chancen in der Verteilung von inntensivmedizinischen Ressourcen zusichern und diskriminierende Auswahlkriterien zulasten behinderter Personen verbieten. Da behinderte Menschen in der Corona Pandemie ohnehin überproportional diskriminiert werden und die Bundes- und die Länderregierungen ein schlüssiges Gesammtkonzept zur Bekämpfung der Exklusion und Benachteiligung vermissen lassen, ist es umso wichtiger, dass diese Veranstaltung dabei unterstützt, dass sich behinderte Menschen einmischen und deutlich machen, dass sie sich auf den Gesetzgeber und die Regierungen verlassen können müssen, damit ihre Rechte auf Leben, Gleichheit und Nichtdiskriminierung, wirksam geschützt werden.
Prof. Dr. Oliver Tolmein betonte, dass es jetzt darauf ankommt, dass der Gesetzgeber behinderte Expert*innen von Beginn an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Die Entwicklung eines Gesetzes oder anderer Regelungsmaßnahmen kann nicht allein den Mediziner*innen überlassen bleiben, da sie diejenigen sind, die Auswahlkriterien als Handlungsempfehlungen der Ärzteschaft an die Hand geben, die behinderten Menschen im Vergleich zu nichtbehinderten Personen eine geringere Erfolgsaussicht die intensivmedizinische Behandlung zu überleben/genesen prognostizieren und ihnen im Falle knapper Ressourcen eine Chance behandelt zu werden, verwehrt wird. Auch wenn Mediziner*innen immer wieder betonen, dass sie behinderte Menschen nicht diskriminieren, sind ihre Kriterien unweigerlich diskriminierend und sie sind deshalb wenig geeignet, allein über die Regelungen eines Triage-Gesetzes zu entscheiden. Tolmein plädierte nachdrücklich dafür, neben einer chancengleichen Triage Regelung für alle Menschen, alles daran zu setzen, dass Triage Situationen gar nicht erst entstehen. Wenn Menschen intensivmedizinische Behandlung aufgrund von Knappheit der Geräte, des Personals und weiterer struktureller Barrieren/Faktoren versagt werden muss, ist das ein katastrophales, schwerwiegendes und in jedem Fall diskriminierendes Versagen des Gesundheitssystems. Die fachlichen Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften beseitigen das Risiko einer Benachteiligung nicht und müssen durch andere Kriterien wie beispielsweise das Dringlichkeitsprinzip und Entscheidungsverfahren, die neben Mediziner*innen/Pfleger*innen auch andere Fachrichtungen (Sozialarbeiter*innen) und deren Sichtweisen/Wahrnehmungen miteinbeziehen, ersetzt werden.
Nancy Poser, eine der Beschwerdeführer*innen, feiert den Beschluss als einen großen Erfolg. Sie und ihre Mitstreiter*innen haben den Weg der Verfassungsbeschwerde gewählt, da die Leitlinien der intensivmedizinischen Fachgesellschaften behinderte Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, massiv diskriminieren und sie befürchten müssen, bei Ressourcenknappheit und lebensbedrohlicher Erkrankung nicht behandelt zu werden. Wenn wir erstmal im Krankenhaus sind, können wir nichts mehr tun, und die medizinischen Fachgesellschaften zu verklagen, war nicht möglich. Da die Grundrechte behinderter Menschen aufgrund der intensivmedizinischen Leitlinien massiv bedroht sind, haben sich Nancy Poser und ihre Mitstreiter*innen für den Weg der Verfassungsbeschwerde entschieden, um den Gesetzgeber aufzufordern, endlich aktiv zu werden.
Nancy Poser ist froh, dass das Bundesverfassungsgericht sich in seinem Beschluss häufig auf die UN-Behindertenrechtskonvention beruft und den Gesetzgeber und alle Akteure auffordert, die Rechte behinderter Menschen zu achten und zu schützen. Die mediale Aufmerksamkeit ist hilfreich, das Thema stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken und sich mit den dringenden ethischen und moralischen Fragen auseinanderzusetzen. Nancy Poser verweist darauf, dass eine Triage immer grausam und schrecklich ist, es jedoch Möglichkeiten gibt, eine Triage diskriminierungsfrei zu gestalten, ohne eine Minderheit zu exkludieren und ihr das Recht und die Chance, eine Erkrankung zu überleben, zu verwehren. Sie appelliert an die Teilnehmenden, ihre Abgeordneten und die Bundesregierung zu kontaktieren, sie für die Situation behinderter Menschen zu sensibilisieren und zeitnahes und partizipatives Handeln einzufordern.
Günter Heiden verdeutlichte in seinem Kommentar die Wichtigkeit der öffentlichen Auseinandersetzung mit diesem schwierigen und beängstigenden Thema. Um die gesellschaftliche Auseinandersetzung zu befördern, hat das Netzwerk Artikel 3 gemeinsam mit anderen Behindertenorganisationen, das digitale Format des Runden Tisch Triage gegründet. Hier wird wichtiges Infomaterial gesammelt, Neuigkeiten publiziert und in Foren über Begrifflichkeiten wie Priorisierung, klinische Erfolgsaussicht etc. und ihre Bedeutung für das ärztliche Handeln diskutiert. Die Diskussion hat gezeigt, dass es vielen Menschen und Verbänden schwer fällt, sich kritisch und ehrlich mit dem Thema der Triage auseinanderzusetzen, da das Thema sehr komplex und medizinisch wirkt und befürchtet wird, behinderten Menschen evtl. unbegründet Angst zu machen. Heiden setzt sich für einen ehrlichen und faktenbasierten Austausch zum Thema ein, der die Angst nimmt und gemeinsam im Dialog mit der Politik dazu führt, dass die Politik nicht länger schweigt, aktiv handelt und behinderte Menschen auf Augenhöhe beteiligt. Der Runde Tisch zur Triage möchte eine abgestimmte Stellungnahme mit gesetzlichen und Verfahrensvorschlägen für Triage Situationen entwickeln, die diskriminierungsfreie Kriterien als Gegenentwurf vorschlagen. Als Negativkriterien nannte Heiden Beispielsweise das Verbot von Skalen und anderen Bewertungsinstrumenten, die behinderten Menschen automatisch eine negative Erfolgsaussicht zuschreiben und das Verbot eines Behandlungsabbruchs zugunsten eines neu eingelieferten Patient*in. Positivkriterien wie Weiterbildung und Informationen für Ärzte und Krankenhauspersonal zu behinderungsrelevanten Themen, die Aufnahme behinderter Personen in den Krisenstab und Pandemierat der Bundesregierung sowie längerfristige strukturelle Änderungen in der Finanzierung und Ausstattung des Gesundheitswesens führte Günter Heiden als mögliche Maßnahmen auf.
Im politischen Gespräch bemängelte Corinna Rüffer, dass der Gesetzgeber wertvolle Zeit vertan habe, sich sorgsam und konstruktiv der Problematik der Triage zu widmen und die Abgeordneten für dieses schwierige Thema zu sensibilisieren. Sie ist jedoch überzeugt, dass vielen Politiker*innen innerhalb der Corona Pandemie klar geworden ist, welchen strukturellen Diskriminierungen behinderte Menschen unterworfen sind. Trotz dieses positiven Signals sind behinderte Menschen in Anhörungen und Expertengremien zu gesundheitlichen Fragestellungen überhaupt nicht vertreten, kritisiert Rüffer. Und auch der Deutsche Ethikrat hat durch seine Stellungnahme ein frühzeitiges Eingreifen des Gesetzgebers eher verhindert, da er postuliert hat, dass die Bundesregierung keine Leitlinien verabschieden dürfe, die Verteilungskonflikte intensivmedizinischer Ressourcen regeln, da dies mit der Gefahr verbunden sei, Menschenleben gegeneinander abzuwägen und zu bewerten. Corinna Rüffer appellierte an den Bundestag und die Bundesregierung jetzt zügig ins Handeln zu kommen, dieses jedoch nicht vorschnelle und unreflektierte gesetzliche Regelungen zur Folge haben dürfe. Vielmehr müssen alle Beteiligten für diese schwierige Thematik sensibilisiert und durch Austausch mit behinderten Expert*innen für ihren Auftrag, behinderte Menschen in Triage Situationen wirksam vor Diskriminierungen zu schützen, gestärkt werden.
Hubert Hüppe betonte, dass gut eruiert werden müsse, in welchem gesetzlichen Rahmen eine Triage Regelung eingebettet werden sollte (Strafgesetzbuch, Notstandsgesetz, Sozialgesetzbuch 5, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Auch er plädiert für schnelles und transparentes Handeln das Ministerien und Bundestag unter Hinzuziehung behinderter Expert*innen auf Augenhöhe beteiligt. Rüffer ergänzt, dass Verfahrensregeln allein, die Diskriminierung im Kern nicht verhindern werden und eine ehrliche Auseinandersetzung mit möglichen Auswahlkriterien dringend geboten ist. Hubert Hüppe sieht unbewusste Vorstellungen von der Lebensqualität und Lebenswirklichkeit behinderter Menschen, die ärztliches Handeln negativ beeinflussen können, vor allem darin begründet, dass behinderte und nichtbehinderte Menschen immer noch viel zu oft in getrennten Welten aufwachsen und leben. Er unterstrich seine Gedanken mit der Aussage, dass man Inklusion nur praktisch erfahren und nicht theoretisch erlernen könne. Hüppe vermutet, dass das Bundesministerium der Justiz an einem Gesetzentwurf arbeitet. Corinna Rüffer bemängelt, dass sich viele Verbände kaum bis gar nicht zur Thematik geäußert haben und sie eine starke und hörbare Interessenvertretung sehr vermisst hat. Sie ist der Ansicht, dass ein gängiges Gesetzgebungsverfahren mit Referentenentwurf einer Anhörung und einer Parlamentsdebatte diesem schwierigen Thema nicht gerecht werden wird. Räume des Austausches, Sensibilität und das Zulassen kontroverser Ansichten sind in solch einem Prozess wesentlich.
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat ein Eckpunktepapier erarbeitet, dass die verfassungsrechtlichen Fragen einer Triage behandelt und Lösungsvorschläge für ihre praktische Ausübung skizziert, die unter breiter Beteiligung diskutiert und ins Gesetzgebungsverfahren miteingebracht werden sollten.
Das Papier macht noch einmal deutlich, dass Leben nicht gegeneinander abgewogen werden dürfen und jedes Leben gleichwertig ist. Das Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht darf nur insoweit Anwendung finden, dass nur diejenigen keine intensivmediziinische Behandlung erhalten, bei denen keinerlei Lebenschance durch die Behandlung gerettet zu werden, mehr besteht. Alle anderen haben grundsätzlich das Recht auf eine Behandlung. Hier kann nur mit wert- und diskriminierungsfreien Mitteln, wie dem Losverfahren oder dem Prinzip, wer zuerst da ist, bekommt das noch verfügbare Intensivbett, eine zufallsbasierte Entscheidung getroffen werden. Außerdem müssen Negativkriterien aufgelistet werden, die keinesfalls in einer Triagesituation Anwendung finden dürfen. Hierzu gehören Alter, Behinderung, Vorerkrankungen, zu erwartende weitere Lebensjahre und Lebensqualität nach überstandener Krankheit und ein grundsätzliches Verbot von unfreiwilligen Behandlungsabbrüchen. Das Papier verwahrt sich gegen jegliche Vortriage und verurteilt aufs schärfste Maßnahmen, die alte und behinderte Menschen eine Aufnahme auf eine Intensivstation verweigern oder sie gezielt unter Druck setzen, ihr Recht auf Leben und Gesundheit zugunsten vermeintlich fitterer Patient*innen nicht in Anspruch zu nehmen.
Jens Beeck betonte, dass der Gesetzgeber sich die Zeit nehmen wird und muss, solch tiefgreifende Fragen ausreichend zu reflektieren, um zu Lösungen zu kommen, die objektiven Kriterien unterliegen, die diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Momentan sind viele brennende Themen wie Beratungen bzgl. einer allgemeinen Impflicht, gesetzliche Regelungen zum assistierten Suizid und eben auch eine diskriminierungsfreie Triage, die dringend angepackt und gelöst werden wollen.
Die unglaublich informative und ehrliche Veranstaltung hat gezeigt, wie dringend sich die Politik endlich als handelnder Gesetzgeber miteinbringen muss, der die Rechte behinderter Menschen achtet und ernst nimmt und sie so mit Leben füllt, dass behinderte Menschen eine faire Chance auf den Erhalt intensivmedizinischer Maßnahmen erhalten werden, wenn sie darauf angewiesen sein sollten. Knappe Ressourcen dürfen niemals zugunsten oder zulasten bestimmter Bevölkerungsgruppen verteilt werden. Es bleibt zu hoffen und vehement einzufordern, dass die Politik und die Gesellschaft als Ganzes, behinderte Menschen als gleichwertige, starke und achtenswerte Gesellschaftsgruppe begreift, deren Wert niemals von äußeren Faktoren wie die im besten Fall selbstbestimmte Inanspruchnahme von Assistenz, dem körperlichen oder kognitiven Istzustand oder vager und meist unhinterfragter Vermutungen Nichtbehinderter über ihre Lebensqualität, in Frage gestellt werden darf.