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Berlin (kobinet) Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hat am 27. Oktober 2017 die "Allgemeine Bemerkung Nr. 5 zum selbstbestimmten Leben und Inklusion in die Gemeinschaft" veröffentlicht. Nun wurde die deutsche Übersetzung dieses für viele behinderte Menschen sehr wichtigen Dokuments vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht, wie die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Institut für Menschenrechte mitteilt.
„Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft wie Menschen ohne Behinderungen. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont ihr Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die Frage wie, wo und mit wem sie leben möchten. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen sein, in einer bestimmten Wohnform zu leben, um Unterstützung zu erhalten. Öffentliche Einrichtungen müssen barrierefrei gestaltet sein, damit alle Bürger_innen gleichberechtigten Zugang haben“, heißt es zur Veröffentlichung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 5 vonseiten der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention.
„Welche Schritte zur Umsetzung von Artikel 19 UN-BRK notwendig sind und welche Verpflichtungen sich für die Mitgliedstaaten der Konvention ergeben, erörtert der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 5. Zentral ist dabei die Forderung des Abbaus stationärer Einrichtungen zugunsten des ambulanten Wohnens (Deinstitutionalisierung) unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretung. Die deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung ist nun auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar. Eine Übersetzung in Leichte Sprache wird noch erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar gemacht“, heißt es weiter vonseiten der Monitoringstelle.
Link zur deutschen Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 5