Münster (kobinet) Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Es ist darum die Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Beim LWL-Inklusionsamt gingen 2020 knapp 3.000 solcher Zustimmungsanträge ein. Darunter waren über 1.400 Fälle, bei denen sich Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen nicht einig waren. Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL in 38 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz zu erhalten.
Das sei laut Aussage des LWL möglich gewesen, weil die Fachkräfte die Unternehmen beraten haben, die Fachdienste des LWL dabei geholfen haben, die Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Arbeitnehmer*innen mit Behinderung weiter arbeiten konnten oder die Arbeitgeber*innen eine Förderung erhalten haben, wie LWL-Sozialdezernent Matthias Münning mitteilte. Die Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sei die Kernaufgabe des LWL-Inklusionsamt, „damit Menschen mit Behinderung erst gar nicht arbeitslos werden“, so Münning weiter.
Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen hat das LWL-Inklusionsamt 1.700 Schwerbehindertenvertreter*innen, Personalrät’innen und Personalverantwortliche in knapp 100 Seminaren und Informationsveranstaltungen in Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht geschult. Auch dabei ging es nach Informationen des Landschaftsverbandes darum, wie Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung erhalten werden können, wenn es Probleme gibt.