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Rechte älterer Menschen mit Behinderungen besser schützen

Flagge UN
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Foto: public domain

Berlin (kobinet) 2019 veröffentlichte die damalige Sonderberichtererstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Catalina Devandas Aguilar, einen Bericht zur weltweiten Situation älterer Menschen mit Behinderungen. Anlässlich dessen deutscher Übersetzung veröffentlicht die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte eine Information mit einer Zusammenfassung des Berichtes sowie einer Kurzdarstellung der Situation älterer Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

Ältere Menschen mit Behinderungen werden nach Informationen der Monitorin-Stelle sowohl aufgrund ihres Alters als auch ihrer Beeinträchtigung sowie einem Zusammenspiel dieser beiden Merkmale diskriminiert. Damit erleben sie Benachteiligungen, denen ältere Menschen ohne Behinderungen oder jüngere Menschen mit Behinderungen nicht ausgesetzt sind. Dadurch können sie besonders schutzbedürftig sein.

Die weltweite Situation älterer Menschen mit Behinderungen

Derzeit gibt es noch kein internationales Menschenrechtsübereinkommen für die Rechte älterer Menschen. Obwohl ältere Menschen mit Behinderungen in den Schutzbereich der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fallen, werden ihre Rechte nicht ausreichend verwirklicht, heißt es vonseiten der Monitoringstelle zur UN-BRK. So seien sie beispielsweise besonders von Gewalt und Missbrauch betroffen, sowohl im häuslichen Kontext als auch in Einrichtungen. Anstatt ambulant unterstützt in der Gemeinschaft zu leben, werden sie öfter in Pflege- und Altenheimen untergebracht. Sie haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, Altersarmut erleben zu müssen. Auch fehten Daten und Statistiken über die Situation von älteren Menschen mit Behinderungen.

Um die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen besser zu schützen, fordert die Sonderberichterstatterin die Staaten unter anderem auf, diskriminierende Gesetze aufzuheben. Informationen, Produkte, Dienstleistungen und Orte müssen für ältere Menschen mit Behinderungen zugänglich sein und sie müssen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz haben. Ältere Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen müssen in Entscheidungen, die sie betreffen, eingebunden werden.

Die Situation in Deutschland

Die Hälfte der in Deutschland lebenden Menschen mit Beeiträchtigungen ist älter als 65 Jahre. Umgekehrt hat jede dritte Person, die älter als 65 Jahre ist, eine Beeinträchtigung. Ältere Menschen mit Behinderungen stellen also eine große Gruppe dar. Doch obwohl Deutschland die UN-BRK ratifiziert hat und Behinderung wie auch Alter Diskriminierungsmerkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind, werden ihre Rechte hierzulande noch nicht ausreichend geschützt: So ist zum Beispiel der Anteil älterer Menschen mit Behinderungen, die ambulant betreut wohnen, gering. Ältere Menschen mit Behinderungen waren und sind besonders von der Corona-Pandemie sowie von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in Einrichtungen betroffen. Die Politk ist aufgefordert, die Rechte und Interessen älterer Menschen mit Behinderungen in politischen Entscheidungen und Konzepten zu berücksichtigen, heißt es in der Presseinformation der Monitoringstelle zur UN-BRK.

Weitere Informationen:

Information: Die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen

Themenportal: „Rechte Älterer“