Menu Close

Rasche Nachbesserungen bei Assistenz im Krankenhaus nötig

Logo der ISL
Logo der ISL
Foto: ISL

Berlin (kobinet) Mit den nun auch vom Bundesrat verabschiedeten Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus ist erstmals ein Teil behinderter Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind und diese Unterstützung auch im Falle einer nötigen Krankenhausbehandlung benötigen, rechtlich abgesichert. Allerdings findet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) diese Regelungen unzureichend und es sind rasche Nachbesserungen nötig.

Problematisch an den nun beschlossenen Regelungen ist nach Ansicht der ISL jedoch: „Die Regelungen sind bisher unzureichend – viele Menschen mit Assistenzbedarf sind hier noch nicht beachtet und Erweiterungen stehen aus. Bisher sieht die Regelung eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen in Form von Verdienstausfall vor, wenn ein*e Angehörige*r die betreffende Person ins Krankenhaus begleitet; Kosten werden durch die Eingliederungshilfe getragen in Fällen, in denen Begleitpersonen bzw. Unterstützungspersonen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe auch für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes Unterstützung leisten. In beiden genannten Konstellationen ist es jedoch Voraussetzung, dass die betreffenden Menschen entweder Leistungen aus der Eingliederungshilfe, dem Bundesversorgungsgesetz oder der Kinder- und Jugendhilfe bekommen“, heißt es vonseiten der ISL.

In seinen Ausführungen schreibe auch der zuständige Ausschuss im Bundesrat richtigerweise, dass noch gravierende Lücken bestehen, die auch die ISL als sehr problematisch ansieht: „Unter anderem fallen Menschen, die ihre nötige Assistenz über ambulante Dienste organisieren und/oder körperlich beeinträchtig sind, aus der Regelung raus. Dies betrifft viele Menschen mit Behinderungen“, kritisiert die ISL.

Da die Regelungen in der Gänze nicht ausreichend seien und auch die geplante Richtlinien-Erarbeitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum anspruchsberechtigten Personenkreis ein schwieriges Unterfangen sein dürfte, fordert die ISL dringend ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, welches dann auch den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) genügt. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt nach Ansicht der ISL nicht der Fall.

Link zum kobinet-Bericht über den beschlossenen Gesetzestext