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Niedersachsen startet Pilotbetrieb für digitale Verwaltungsleistungen

Wappen Bundesland Niedersachsen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

HANNOVER (kobinet) Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung startet jetzt die Pilotphase für digitale Verwaltungsleistungen. Bisher waren für das Landesblindengeld (LBG) und Landesblindenfonds (LBF) noch Papierformulare auszufüllen. Bald können jedoch blinde Bürgerinnen und Bürger die Anträge für beide Leistungen komfortabel und barrierefrei per Computer oder über ein mobiles Endgerät über das Internet stellen.



Das Land Niedersachsen hat die Prototypen für beide Anträge in enger Kooperation mit insgesamt elf Kommunen und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erstellt. Auch blinde Bürgerinnen und Bürger waren an dem Entwicklungsprozess beteiligt. Ihre Ergänzungen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Zugänge alltagstauglich und barrierefrei einzurichten. So lassen sich die Anträge beispielsweise mithilfe gängiger digitaler Sprachassistenten ausfüllen und einreichen.

Den Onlineantrag für das Landesblindengeld, mit dem durch Blindheit bedingte Mehraufwendungen ausgeglichen werden, erproben zunächst die Kommunen Grafschaft Bentheim, Stadt Hannover, Region Hannover, Landkreis Peine sowie Landkreis Wolfenbüttel.

Das Projekt ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht.