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Rundfunkbeitrag kann erhöht werden

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrer Verfassungsbeschwerde einen Erfolg erzielt. Vorläufig soll der Rundfunkbeitrag auf monatlich 18,36 Euro steigen, berichtet heute die tagesschau über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

„Das ist ein sehr guter Tag für die Demokratie und die Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht sichert die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, indem es den Artikel 1 des nicht zustande gekommenen Medienänderungsstaatsvertrags ab 20. Juli 2021 in Kraft setzt, und bekräftigt damit auch die Staatsferne der Rundfunkanstalten“, erklärte Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucher- und Netzpolitik der Grünen. Für die CDU in Sachsen-Anhalt sei der Beschluss eine schallende Ohrfeige.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Beschluss die Finanzierung gestärkt hat, wird nun eine Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwartet. Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Entwicklungsmöglichkeiten und Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen in der veränderten Medienwelt betont.

Die Grünen sind für eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk für den freiheitlichen Meinungsbildungsprozess im Digitalen leisten muss. Die Länderchefs haben sich dieser Aufgabe bisher verweigert. Eine breite Debatte über den zukünftigen Auftrag muss gerade auch in den Länderparlamenten geführt werden.

Die Verantwortung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ihrem Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag vollumfänglich nachzukommen, ist gestärkt worden.

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xayon
11.08.2021 11:37

Seit Abschaffung der Befreiung der Gebühren 2013 kämpfen wir hier für die Herstellung des Zustandes vor 2013. Die Begründung zur Abschaffung der Befreiung von Rundfunkgebühren beruht auf einer Einzelfallenscheidung des Bundessozialgerichtes. Allerdings schrieb das BSG uns, den Behinderten stünde offen, gegen die Einführung der Gebühren zu klagen. Warum hat das z.B. kein Behindertenverband getan und wieso berufen sich Volksvertreter*innen auf eine Einzelfallentscheidung eines Gerichtes um fortan auch die einstmals erkämpften Errungenschaft der Behinderten zugunsten des ÖR auszuhebeln? Das sind Alles offene Fragen. Es kommt einem Skandal gleich, was sich bei diesen Vorgängen noch zugetragen hat und bei uns sind viele Dokumente dazu vorhanden. Wir fordern mit einigen Sozialverbänden weiter : Wiederherstellung des Standes der Gesetzgebung vor 2013 !

HIQ ( Hilfe für Querschnittsgelähmte )

Marion
Antwort auf  xayon
14.08.2021 09:55

Die Befreiung ist nicht abgeschafft. Wer Grundsicherung hat, oder durch die Gebühren unter Grundsicherung hat, wird befreit. Dazu gibt es entsprechende Urteile.

Hier gibt es eine Darstellung, wann man sich von den Gebühren befreien lassen kann: Der Rundfunkbeitrag – Empfänger von Sozialleistungen