
Foto: BSK
Berlin (kobinet) Zum Kennenlernen und einem Gedankenaustausch über aktuelle Themen der Behindertenpolitik trafen sich Ende Juli Andrea Fabris, BSK-Referentin für Sozialpolitik, Julia Walter, BSK-Referentin für Barrierefreiheit und BSK-Geschäftsstellenleiter Dieter Gronbach mit Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in einer Videokonferenz. Dabei ging es u.a. um die Jugendarbeit.
Gleich zu Beginn erläuterte Dieter Gronbach die Bedeutung der Jugendarbeit im BSK und stellte das Projekt „Inklusiver Jugendtreff“ in Krautheim vor. Jürgen Dusel unterstrich die hohe Relevanz organisierter Jugendarbeit in der Selbsthilfebewegung und sicherte dem BSK seine Unterstützung zu. Einen Besuch der Einrichtungen in Krautheim schloss er nicht aus. Im Gespräch gab er einen Überblick über seine bisherigen Aufgaben als Behindertenbeauftragter in den vergangenen drei Jahren. Zu den Highlights seiner Arbeit zählen dem BSK-Bericht zufolge sein Einsatz für eine Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, die unter Betreuung stehen, die Verdoppelung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen im Einkommenssteuerrecht und die Regelung der Kostenübernahme der Assistenz im Krankenhaus.
Der Europäische Schwerbehindertenausweis war ein weiteres Thema der Gesprächsrunde. Hier informierte Jürgen Dusel, dass er in ständigem Kontakt mit seinen europäischen Kolleg*innen steht, um auch sicherzustellen, dass die deutschen Standards für die Nachteilsausgleiche nicht verschlechtert werden dürfen. Barrierefreiheit sieht er in einer inklusiven Gesellschaft als Qualitätsmerkmal und möchte sich dafür auch nach seinen Möglichkeiten einsetzen. Ebenso wichtig ist ihm dem Bericht zufolge, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertreter*innen in allen Prozessen der politischen Arbeit partizipieren.
„Die Verbände behinderter Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Beteiligungsrechte angemessen und wirksam wahrnehmen zu können“, betonte Jürgen Dusel und fügte hinzu „das setzt zum einen personelle und finanzielle Ressourcen voraus, aber auch fachliches Wissen und frühe Einbindung in die Prozesse.“ Eine Verankerung des Mitbestimmungsrechtes in den Koalitionsverträgen der kommenden Bundestagswahl hält er für sinnvoll.