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Neuer LVR-Beirat Inklusion und Menschenrechte konstituiert

Logo LVR Qualität für Menschen
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Foto: LVR

Köln (kobinet) Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist ein zentrales Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, das der Landschaftsverband Rheinland (LVR) nach eigener Aussage sehr ernst nimmt. Er hat daher im Gegensatz zu vielen anderen Kostenträgern einen Beirat von Selbstvertreter*innen eingerichtet, der dem LVR-Ausschuss für Inklusion beratend zur Seite steht. Am 2. Juli 2021 hat sich der neue LVR-Beirat Inklusion und Menschenrechte konstituiert. Über den Beirat werden die Selbstvertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderungen in NRW kontinuierlich an den politischen Beratungen des LVR beteiligt und bezüglich ihrer Belange befragt.



Wie in der letzten Wahlperiode sieht die Geschäftsordnung eine Zusammenarbeit mit dem Verein Landesbehindertenrat NRW vor. Dieser kann aus einem „Mitglieder-Pool“ in jede Sitzung des Beirates bis zu sieben stimmberechtigte Vertreter*innen entsenden. Die Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderungen hat als Gast grundsätzlich Rederecht. Auch eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen kann als Gast mit Rederecht teilnehmen.

Der Ausschuss für Inklusion und sein Beirat für Inklusion und Menschenrechte tagen grundsätzlich in gemeinsamer öffentlicher Sitzung. Mehr Informationen zum Ausschuss für Inklusion und seinen Beirat gibt’s hier.