BERLIN (kobinet) Das Thema „Assistenz im Krankenhaus“ ist ein Problem, das seit Jahren bekannt ist, darauf verweist der Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Der Fakt: Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung normalerweise auch, wenn sie ins Krankenhaus oder in eine Reha-Einrichtung müssen. Sie bekommen diese Assistenz jedoch überwiegend nicht, weil bisher nicht geklärt ist, wer die Kosten für diese Assistenz übernimmt.
Vor allem für Menschen, die zum Beispiel aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren sind auch im Krankenhaus auf Assistenz durch ihnen vertraute Personen angewiesen. Es gibt jedoch bisher keine gesetzlich Regelung für Assistenz im Krankenhaus.
Eine Lücke im Gesetz, die im Leben von Menschen mit Behinderungen gravierende Folgen haben kann: Notwendige Krankenhausaufenthalte werden vielfach lange hinausgeschoben, manchmal bis akute Lebensgefahr besteht. Oder Angehörige müssen für die Begleitung oft ihren kompletten Jahresurlaub oder sogar zusätzliche unbezahlte freie Tage nehmen.
Gemeinsam mit allen Behindertenbeauftragten der 16 Bundesländer wie auch mit der Patientenbeauftragten und dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung hat sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch im politischen Raum stark dafür eingesetzt, dass diese Gesetzeslücke geschlossen wird.
Sowohl die Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen als auch der Bundesrat haben die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig einen Lösungsvorschlag vorzulegen. Fraktionsübergreifend und auch interministeriell besteht mittlerweile Einigkeit darüber, wie Jürgen Dusel berichtet,, dass wir dringend eine gesetzliche Lösung brauchen. Doch bis heute haben sich die zuständigen Ministerien, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nicht über die Kostenfrage einigen können.