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BERLIN (kobinet) Nach einer Stellungnahme des Bundesrates zum in Arbeit befindlichen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes hat die Bundesregierung die Anregung abgelehnt, dieses Gesetz als durch den Bundesrat zustimmungspflichtig zu gestalten.
Eine Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzesvorhabens entsteht in diesem Zusammenhang dann, wenn das betreffende Gesetz die Möglichkeit der Länder ausschließt, von diesen Regelungen abzuweichen. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht der Fall.
Die Abweichungsmöglichkeit der Länder muss explizit im Gesetz selbst ausgeschlossen sein, um die Zustimmungsbedürftigkeit auszulösen. Das ist demnach nach Auffassung der Bundesregierung nicht so – den Bundesländern steht es also frei, eigene Festlegungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu treffen.
Der Text dieser Unterrichtung des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung ist HIER nachzulesen.