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Gesetzesänderung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

Stefanie Drese
Stefanie Drese
Foto: Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin (kobinet) Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 5. Mai das “Dritte Gesetz zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG M-V)“ beschlossen. Sozialministerin Stefanie Drese sieht in der Weiterentwicklung des LBGG einen weiteren Schritt zur Verwirklichung gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe.



„Die Botschaft am heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung lautet: Jede und jeder soll eine faire Teilhabe-Chance bekommen“, sagte Drese in der Landtagsdebatte. Die Ministerin betonte aber auch: „Beim Thema Inklusion sind wir längst noch nicht am Ziel angekommen.“

Zur vollständigen Verwirklichung gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe seien kurz- und mittelfristig noch weitere spürbare Maßnahmen erforderlich. „Und zwar auf allen Ebenen und in allen Bereichen, egal, ob es um die Barrierefreiheit beim Bauen, im öffentlichen Personenverkehr oder im Internet geht, oder um die gegenseitige Einbeziehung beim gemeinsamen Lernen, beim gemeinsamen Leben, beim gemeinsamen Arbeiten“, so Drese.

Auf politischer und gesellschaftlicher Ebene stünden deshalb alle in der Pflicht, für mehr und bessere Inklusion einen individuellen Beitrag zu leisten. Drese: „Eine erfolgreiche Inklusion erfordert, dass wir die Köpfe der Menschen erreichen, damit alle ihren Beitrag leisten, um Diskriminierungen und Ausgrenzungen zu verhindern.“

Mit Blick auf die Novellierung des LBGG hob Drese fünf Punkte hervor:

„Erstens: Wir passen das LBGG an die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen an und setzen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weiter um.

Zweitens: Der Begriff der Behinderung wird fortan klar definiert.

Drittens: Bisherige Lücken im Recht mit Blick auf die barrierefreie Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen werden durch die Einführung der Leichten Sprache geschlossen.

Viertens: Barrieren in Landesbauten bauen wir weiter ab. Nicht in dem vollen Umfang wie von den Interessenvertretungen gewünscht, aber deutlich sichtbar und spürbar.

Fünftens: Wir entwickeln den bisherigen Integrationsförderrat zu einem Inklusionsförderrat für Menschen mit Behinderungen weiter und die Arbeit der Mitglieder gewinnt an Bedeutung.“

Drese fasst zusammen: „Wir haben in dieser Legislaturperiode einiges erreicht. Doch das Fernziel ‚vollständige Inklusion‘ macht es erforderlich, dass wir am Ball bleiben – beharrlich, systematisch aufgestellt und mit dem konsequenten Einsatz aller Beteiligten.“

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