Menu Close

DIE LINKE hat sich mehr umfassende Barrierefreiheit erhofft

Portraitfoto des Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann
Sören Pellmann, Die Linke, MdB
Foto: Inga Haar / Deutscher Bundestag

BERLIN (kobinet) "Das Barrierefreiheitsgesetz bleibt weit hinter den Erwartungen der Linksfraktion zurück" erklärt der Bundestagsabgeordnete der Linkspartei und Sprecher für Inklusion und Teilhabe Sören Pellmann gegenüber der kobinet-Redaktion mit Blick auf das in Vorbereitung befindliche Barrierefreiheitsgesetz. Weiter verweist Pellmann darauf, dass seine Partei bereits Anfang 2020 wiederholt mit zehn Anträgen für eine umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen kämpfte, mit dem wir in Sachen Barrierefreiheit mittlerweile schon viele Meilen weiter wären.

Der jetzige Entwurf der Bundesregierung beschränkt sich jedoch stark auf digitale Produkte und Dienstleistungen, erklärt der Sprecher der Partei „DIE LINKE“ und stellt fest: „Es drängt sich regelrecht die Frage auf, ob die Bundesregierung die Lebenswirklichkeit der Betroffenen völlig ignoriert“. Das Leben spielt sich für auf Barrierefreiheit angewiesene Personen, so führt Sören Pellmann weiter aus, entgegen des Lebens von Regierungsmitgliedern nicht nur in digitalen Sitzungen ab. Hier scheitern Menschen teils schon beim Gang ins Restaurant oder Kino an Barrieren. Dies wird auch weiterhin so bleiben. Von diesem Entwurf, der insbesondere die Privatwirtschaft mit Samthandschuhen anfasst, wird jedenfalls keine Aufbruchstimmung ausgehen.

Im Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf erklärt Sören Pellmann weiter: „Mit den Regelungen werden erstmals auch Bereiche der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet. Leider fehlt völlig eine Verpflichtung, auch den baulichen Zugang zu diesen Produkten und Dienstleistungen barrierefrei auszugestalten“.

Die Linke hatten nach Pellmanns Worten schon Ende 2019 / Anfang 2020 in einem Antrag die Umsetzung der Richtlinie gefordert und über diese hinausgehend verbindliche bundesrechtliche Regelungen zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit beispielsweise für die bauliche Umwelt, für den öffentlichen Personenverkehr und für den Tourismus zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt gerade noch so vor Ende der Wahlperiode und hätte früher begonnen werden müssen“, erklärt Sören Pellmann gegenüber kobinet und konstatiert: „Nun wird der Gesetzentwurf ohne 1. Lesung und offensichtlich ohne großes Interesse durchgepeitscht und nur die Minimalanforderungen der Richtlinie gerade so umgesetzt. Dies ist viel zu wenig. Es hätte die Notwendigkeit und Chance bestanden, ein wirksames und gutes, über die Richtlinie hinausgehendes, Barrierefreiheitsgesetz zu verabschieden. Die gewählten Übergangsfristen bis Barrierefreiheit geschaffen werden muss, sind viel zu lang gewählt. Die Übergangsfristen zur Umsetzung dieses Gesetzes müssen auf maximal fünf Jahre verkürzt werden, sodass alle Produkte und Dienste spätestens ab 2030 barrierefrei sein müssen“.