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Beauftragte sieht Verbesserungsbedarf bei Landesbauordnung

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Foto: ht

Düsseldorf (kobinet) Am 5. Februar findet im Düsseldorfer Landtag die Anhörung zu den von einem breiten Bündnis von Behindertenorganisationen scharf kritisierten Änderungsvorschlägen der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung statt. Im Vorfeld dieser Anhörung hat auch die Landesbehindertenbeauftragte von Nordrhein-Westfalen deutlichen Verbesserungsbedarf der derzeitigen Vorschläge angemehnt.

Am 1. Januar 2019 ist das Landesbaumodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eines der Ziele der Neufassung der Landesbauordnung war die stärkere Gewichtung des barrierefreien Wohnens. Claudia Middendorf, Beauftragte der nordrhein-westfälischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, sieht deutlichen Verbesserungsbedarf und fordert eine Anpassung des Änderungsgesetzes. Die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragte macht in einer Presseinformation deutlich: „Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wahren, zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Für uns in Nordrhein-Westfalen wurde die Umsetzung der UN-BRK mit dem Inklusionsgrundsätzegesetz verankert. Der Änderungsentwurf widerspricht den Grundsätzen der UN-BRK. Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt. Daher ist die Barrierefreiheit mehr als eine wohlwollende Nettigkeit, sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Hier geht es um gleichberechtigte Teilhabe, die nicht ignoriert werden darf. Durch die Neufassung der Landesbauordnung wird diese jedoch geschwächt statt verstärkt.“

Ein Wegfall der Regelungen zum nachträglichen Einbau von Treppenliften sei ebenso wenig hilfreich wie ein Aufzug, der zwar barrierefrei erreichbar, jedoch nicht barrierefrei sein muss. „Barrierefreies Bauen und Wohnen muss zum neuen Standard werden und nicht mitunter auf bestimmte Räume und Zugänge beschränkt sein. Daher hoffe ich inständig, dass der Entwurf eine Neuauflage erfährt, die barrierefreiem und selbstbestimmtem Wohnen gerecht wird“, betonte die Landesbeauftragte.

Der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen Horst Vöge begrüßt die deutlichen Worte, mit denen sich Claudia Middendorf als Beauftrage der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW gestern im Rahmen einer Pressemitteilung zur geplanten Novelle der Landesbauordnung geäußert hat: „Wir teilen ihre klare Positionierung und Kritik, dass die vorgesehenen Änderungen zu einer Schwächung der Regeln für das barrierefreie Bauen führen und damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen. Gerade angesichts des demografischen Wandels müssen wir sicherstellen, dass jetzt Wohnraum geschaffen wird, in dem auch Menschen mit Behinderung sowie Ältere möglichst selbstbestimmt leben können. Wir erwarten daher, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf überarbeitet – und ein verbindlicher Standard für den barrierefreien Wohnungsneubau gesetzt wird“, betonte Horst Vöge.

Link zum kobinet-Bericht über die Kritik der Verbände an den Gesetzesänderungen vom 2.2.2021