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Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Mit einigen Änderungen und den Stimmen von CDU / CSU und SPD hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages heute den Entwurf für das sogenannte Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz beschlossen. Der Entwurf soll am Donnerstag im Plenum des Bundestages verabschiedet werden.
Zu den in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen gehören:
- Die Zahlung eines einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2021
- Zudem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführt werden. Mit dem zusätzlichen Geld sollen die Beiträge stabil gehalten werden.
- Die Bundesregierung plant demnach für 2021 mit einem Anstieg der Zusatzbeiträge in der GKV im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte.
- Ferner sind 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege geplant. Die Stellen sollen durch einen Vergütungszuschlag von der Pflegeversicherung finanziert werden, sich also nicht auf die Eigenanteile auswirken.
- Angestrebt wird ein verbindliches Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
- Vorgesehen sind auch mehr Stellen für Hebammen in Krankenhäusern. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Euro aufgelegt. Damit sollen neue Hebammenstellen und weitere Stellen für Fachpersonal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.
- Gestärkt werden außerdem Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin in ländlichen Regionen.
- Die Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für sogenannte Selektivverträge, um innovative regionale Versorgungsformen zu fördern.
- In den Ausschussberatungen wurde unter anderem für bestimmte Fälle eine Ausnahmeregelung vom Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und der Verpflichtung zum Abbau von Finanzreserven der Kassen ergänzt.
- Auch werden einige Corona-bedingte Hilfen bis Ende März 2021 verlängert.
- Die Förderung für das Hebammen-Fachpersonal wird angehoben.
Der Text des Entwurfes dieses Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege ist HIER nachzulesen.