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Paritätischer kritisiert Hartz IV Regelsatzberechnung

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft der Bundesregierung "unverschämtes Kleinrechnen“ der Regelsätze in Hartz IV vor. In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert der Verband den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur anstehenden Neuermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung scharf.

Fehler und Schwächen der bisherigen Methodik würden fort- und festgeschrieben, im Ergebnis seien die ab 2021 vorgesehenen Leistungen systematisch kleingerechnet, lebensfern und in keiner Weise bedarfsgerecht, wie insbesondere an den Leistungen für Kinder und Jugendliche deutlich werde. Das Ziel der Grundsicherung, zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, werde so nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes deutlich verfehlt.

In den Berechnungen des BMAS werde das so genannte Statistikmodell in unsystematischer und intransparenter Weise mit normativen Setzungen vermischt und durch willkürliche Eingriffe zum Zweck der Kostensenkung ad absurdum geführt, so die Kritik des Paritätischen. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands erklärte: „Was wir bei der Berechnung der Regelsätze erleben ist keine Statistik, sondern ihr Missbrauch. Allein wenn die Bundesregierung das von ihr selbst gewählte Statistikmodell konsequent und methodisch sauber anwenden würde, müsste der Regelsatz nicht bei 439 Euro, sondern bei über 600 Euro liegen.“ Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, die noch einmal deutlich niedriger liegen, entbehrten dabei jeglicher seriösen statistischen Grundlage. Der Paritätische kritisiert, dass Politik hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bewertung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung nutzt. „Niedrige Ausgaben der Referenzgruppe sind grundsätzlich kein Beleg für einen niedrigen Bedarf, sie können insbesondere auch Ausdruck von Budgetrestriktionen sein. Aufgrund dessen liegt es näher, dass in einem bedarfsorientierten Ermittlungsverfahren Anpassungen nach oben vorgenommen werden, nicht umgekehrt“, heißt es in der Stellungnahme. Schon ein oberflächlicher Blick auf einzelne Regelbedarfspositionen belege das. „Wenn etwa für die gesamten Hygienebedarfe von Babys und Kleinkindern, inklusive etwa Windeln, in einem Monat lediglich 7,66 Euro zugestanden werden, ist das offensichtlich realitätsfern und bedarf einer Anpassung nach oben.“

Die ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/paritaetische-stellungnahme-zum-entwurf-eines-regelbedarfsermittlungsgesetzes-2021/