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Arbeitgeberbescheinigungen für Assistent*innen

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Foto: ht

Mulfingen / Ulm (kobinet) Wie können Assistent*innen in Zeiten der Corona-Krise bei eventuellen Kontrollen nachweisen, dass sie im Einsatz für ihre Assistenznehmer*innen unterwegs sind, bzw. an den Arbeitsplatz zu den behinderten Menschen müssen. Darüber hat sich u.a. das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) und das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) Gedanken gemacht und entsprechende Vordrucke für Bescheinigungen ins Internet eingestellt.

„Auf unserer Internetseite haben wir zum Thema ‚Corona‘ oder ‚COVID-19‘ eine Seite eingerichtet. Neben allgemeinen Informationsmöglichkeiten haben wir für den Falle einer Ausgangssperre vorsorglich eine Arbeitgeberbescheinigung entworfen. Diese ist dort in mehreren Ausführungen verlinkt. Ich hoffe aber, diese Arbeit umsonst gemacht zu haben“, schreibt Gerhard Bartz vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA).

Link zu den Infos und zum Vordruck für die Bescheinigung: http://www.forsea.de/content-763-corona_und_die_assistenz.html

Auch das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) hat ein entsprechendes Forumular ins Internet eingestellt. Harry Hieb von NITSA hat hierzu folgende Informationen verbreitet: „Viele Assistenznehmer im Arbeitgebermodell haben die Befürchtung, dass Ihre Assistentinnen und Assistenten bei einer möglichen Ausgangssperre aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr zu ihnen an den Arbeitsplatz fahren dürfen. In der Folge wäre die Pflege und die Bewältigung des Alltags nicht mehr gesichert. Um dieses Risiko zu minimieren, haben wir eine Muster-Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers erstellt. Die Muster-Bescheinigung muss individuell hinsichtlich folgender Punkte angepasst werden:

  • Arbeitnehmerdaten
  • Arbeitgeberdaten
  • Verweis auf letzten Bescheid zur Persönlichen Assistenz
  • Betriebsnummer
  • Verordnung des jeweiligen Bundeslandes zur Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege (bitte landes- und regionalspezifische Unterschiede beachten)
  • Schwerbehindertenausweis (eingescannt)
  • Personalausweis (eingescannt)“

Link zum Herunterladen des NITSA-Formulars: blog.nitsa-ev.de/wp-content/uploads/2020/03/Corona-Unabkoemmlichkeitserklaerung-BaWue.docx