
Foto: LWV Hessen
Kassel (kobinet) Die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) schlagen sich erstmals markant auf den Haushalt 2020 des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen nieder: Mit einem Haushaltsvolumen von rund 1,88 Milliarden Euro sinkt die Summe, die der LWV zur Erfüllung seiner Aufgaben ausgibt, im Vergleich zum Vorjahr um rund 201 Millionen Euro. Diese Veränderungen ergeben sich aus den Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe, die sich in 2020 zwischen örtlicher und überörtlicher Ebene verschieben.
„Wir wissen, dass unsere Träger durch neue Aufgaben erhöhte Ausgaben haben. Deshalb sind wir froh, sie bei der Verbandsumlage finanziell etwas entlasten zu können“, sagte LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert. Von den 1,88 Milliarden Euro Gesamtbudget wird der LWV den Löwenanteil, nämlich rund 81 Prozent für die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (unter anderem für wohnungslose Männer und Frauen) aufwenden. Das sind 1,53 Milliarden Euro in 2020 und somit rund 221,64 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Der LWV geht davon aus, dass die Zahl der Menschen, die Anspruch auf Leistungen haben, sich auf 61.300 beläuft. Neben der für 2020 erwarteten höheren Zahl leistungsberechtigter Menschen sind hier auch die Fallverschiebungen zwischen dem LWV und den Landkreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt, die sich aus den geänderten Zuständigkeiten durch das Hessische Ausführungsgesetz zum BTHG ergeben, wie es in einer Presseinformation des Verbandes heißt.
„Dieser Haushalt stellt die Weichen für eine der wichtigsten sozialpolitischen Gesetzgebungen der letzten Jahre. Bei allen Unwägbarkeiten der Planungen haben wir sowohl die Interessen der Leistungsberechtigten als auch unsere Träger im Blick“, erklärte Beigeordneter und Kämmerer des LWV Hessen Dieter Schütz. Unterstützungsleistungen beim Wohnen, bei Arbeit und Tagesstruktur sind die größten Bereiche innerhalb der Eingliederungshilfe. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das im vergangenen Jahr eingeführte Budget für Arbeit. Es soll dazu beitragen, mehr behinderte Menschen aus den Werkstätten auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes zu bringen.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf sind Personalaufwendungen in Höhe von 107,6 Millionen Euro vorgesehen. Neben den Auswirkungen von Tariferhöhungen kommen hier auch neue Aufgaben des BTHG zum Tragen: Der LWV ist nun dafür zuständig zu ermitteln, welche Hilfen behinderte Menschen benötigen, um am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben zu können. Ein Fachdienst, den der LWV sukzessive in den hessischen Regionen aufbaut, übernimmt die Bedarfsermittlung und Planung der Teilhabe. Im kommenden Haushaltsjahr sind dafür 31 zusätzliche Stellen vorgesehen.
Hintergrund:
Mit der dritten Stufe des BTHG, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, fiel die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe heraus und wurde zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGBIX) Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) dazu ist die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten „Lebensabschnittsmodell“ bestimmt: Danach werden in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig sein. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig.
Hmm,
als netter Mensch weise mal daraufhin, dass es sich nicht um die Ausgaben des LWV handelt, sondern nur um pronostizierte Zahlen!