Wien (kobinet) Nachdem gestern der österreichische Bundeskongress der Grünen mit 93,18 Prozent für den Eintritt in eine türkis-grüne Koalition mit der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und für das ausgehandelte Regierungsprogramm gestimmt haben, dürfte der ersten türkis-grünen Koalition in Österreich wohl nichts mehr im Wege stehen. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul führte mit Martin Ladstätter von BIZEPS, dem Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Wien, folgendes Interview zu den Regelungen zur Behindertenpolitik im Regierungsprogramm.
kobinet-nachrichten: Nun, nachdem auch die Grünen dem Regierungsprogramm und damit der Koalition mit der ÖVP zugestimmt haben, kann es in Österreich ja mit der ersten türkis-grünen Koalition auf Bundesebene losgehen. Gibt es für Sie Highlights im Regierungsprogramm aus behindertenpolitischer Sicht?
Martin Ladstätter: Spannend finde ich die angebliche Finanzierung der Maßnahmen für den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Es soll geprüft werden, ob Persönliche Assistenz nicht österreichweit „unabhängig von der Art der Behinderung“ umgesetzt wird. Ich hoffe auch sehr, dass „Lohn statt Taschengeld“ auf den Weg gebracht werden soll. Das Programm beschreibt sehr gut als Ziel Inklusion (und nicht Integration).
kobinet-nachrichten: Was hätte Ihrer Meinung nach im Regierungsprogramm besser für behinderte Menschen geregelt werden müssen?
Martin Ladstätter: Ein angekündigter Inklusionsfonds soll „geprüft“ werden. Das ist leider sehr schwach und vage. Denn dieser Inklusionsfonds ist zu einem nicht unwesentlichen Teil da, um fortschrittliche Maßnahme zu finanzieren, die derzeit nicht finanziert werden. Was mir auch fehlt, ist eine klare Festschreibung, dass der ORF Barrierefreiheit schaffen mus.
kobinet-nachrichten: Hatten behinderte Menschen bei der Entwicklung des Regierungsprogramms Einfluss auf die beschlossenen Formulierungen und wie steht es mit der Selbstvertretung?
Martin Ladstätter: Eine Vielzahl von Inputs haben die beiden Parteien erreicht. Beim Start der Verhandlungen gab es für beide Parteien auch Input von externen Experten. Wir standen als Experten auch während der Verhandlungen für Rückfragen zur Verfügung und es gab das eine oder andere Einzelgespräch mit VerhandlerInnen. Grundsätzlich muss man allerdings sagen, dass wir nicht verhandelt haben. Dies war nicht unsere Aufgabe als externe Experten.
kobinet-nachrichten: Interessant finde ich, dass im Regierungsprogramm auch Bezug auf die Werkstattlöhne genommen wird. Dort steht: „Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen wie Tageswerkstätten arbeiten, müssen in Zukunft Lohn statt Taschengeld bekommen. Damit erfahren sie nicht nur eine würdevolle Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit, sondern sind dadurch auch sozialversicherungsrechtlich abgesichert.“ In Deutschland diskutieren wir noch zaghaft über die Forderung nach einem Mindestlohn in Werkstätten. Wie schätzen Sie diese im Regierungsprogramm gewählte Formulierung ein?
Martin Ladstätter: Das ist eine sehr breit von der Behindertenbewegung getragene Forderung und ich bin froh, dass dieser Absatz enthalten ist. In meiner Rolle als Mitglied des österreichischen Menschenrechtsbeirats ist es mir wichtig, dass diese Baustelle endlich saniert wird. Schon 2014 haben wir im Menschenrechtsbeirat eine deutliche Stellungnahme dazu abgegeben: (https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/248li/Stellungnahme%20des%20MRB%20zu%20Beschäftigungswerkstätten%20-%20Reformbedarf%20FINAL%20für%20Website.pdf) Unsere Schlussfolgerung war: Dieses System „ist eine Verletzung von Artikel 16 Abs. 2 UN-BRK im Sinne eines Missbrauchs bis hin zu – in extremer Ausformung – Ausbeutung sicher nicht von der Hand zu weisen.“ Doch das Thema ist komplex und man folgte unserer Empfehlung, dies exakt zu planen. Daher heißt es dazu im Regierungsprogramm auch: „Lohn statt Taschengeld: Gemeinsame Erarbeitung der Umsetzungsschritte mit den Stakeholdern“.
kobinet-nachrichten: Von Österreich durften wir in Deutschland immer wieder lernen, wie beispielsweise bei der Einrichtung der Schlichtungsstelle im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Gibt es im neuen Regierungsprogramm etwas, auf das wir in Deutschland genauer achten sollten und von dem wir lernen können?
Martin Ladstätter: Es kommt häufig vor, dass Deutschland und Österreich gute Ideen haben, die der andere umsetzt. Was in diesem Programm meiner Einschätzung nach gut gelungen ist, ist die Maßnahmen (wenn man sich darauf einigte) in Beziehung zur UN-BRK zu stellen. Auch erwähnenswert finde ich den Mix aus „Behinderung“ als Querschnittmaterie in vielen Kapiteln mitzudenken, aber trotzdem auch – weil es einfach erwartet wird – zusätzlich einen Bereich „Menschen mit Behinderungen/Inklusion“ anzuführen.
Um ein Beispiel zu nennen. Natürlich gibt es das Bekenntnis zur Inklusion im Programm. Aber an vielen Stellen werden dazu kleinere Projekte angekündigt. So steht im Bereich Gesundheitsprävention bei „Aufwertung Patientenrechte“ kurz und knapp „Anspruch auf Informationen in Leichter Sprache“. Und solche Aspekte werden dann zeigen, was das Programm im Alltag wert ist. Hier steht ja nicht, dass man sich bemühen wird, das eine oder andere leichter verständlich zu machen, sondern es gibt einen Anspruch – was klar auf eine gesetzliche Regelung hindeutet. Das heißt aber auch, dass unsere Arbeit als Interessensvertretungen in Wirklichkeit jetzt erst voll startet, wenn die Regierung im Amt ist und das Regierungsprogramm damit in Kraft.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.