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VdK Sachsen begrüßt Neuregelung des Programmes „Lieblingsplätze für alle“

Eingang zur Porzellansammlung im Dresdener Zwinger für Besucher mit Rollstuhl
Eingang zur Porzellansammlung im Zwinger für Besucher mit Rollstuhl
Foto: kobinet / hs

DRESDEN (kobinet) Barrierefreiheit soll es in Sachsen an jedem „Lieblingsplatz“ geben. Der VdK begrüßt in diesem Zusammenhang die Neuregelung des Programmes „Lieblingsplätze für alle“. Bisher wurde jedes Jahr neu entschieden, ob das Programm wieder angeboten wird. Aufgrund der hohen Resonanz wird das Programm „Lieblingsplätze für alle“ ab 2020 fortlaufend aufgelegt. Diese Entscheidung veröffentlichte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz mit der Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt am 15. August 2019.

VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner stellt dazu fest: „Der Sozialverband VdK Sachsen begrüßt diesen längst überfälligen Schritt. Nun muss nicht mehr jedes Jahr gebangt werden, ob es die Förderung wieder gibt, sondern es gibt einen verlässlichen Anspruch auf Fördermittel. Damit geht der Freistaat Sachsen wieder einen Schritt zur mehr Barrierefreiheit und zu gleichberechtigter Teilhabe “.

Das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen 2019 – Lieblingsplätze für alle“ soll dazu beitragen, öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich und nutzbar zu machen, um ihnen dadurch die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Fördermittel stehen für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren an nicht-kommunalen Gebäuden und Einrichtungen, insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich, zur Verfügung. Davon umfasst ist beispielsweise auch der Gastronomiebereich oder auch Arzt-, beziehungsweise Zahnarztpraxen. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt.

Auch Arztpraxen werden einbezogen „Auch die Festlegung, dass 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Umsetzung von mehr Barrierefreiheit bei Arzt- und Zahnarztpraxen verwendet werden müssen, begrüßt der VdK ausdrücklich“, so Horst Wehner weiter. „Der barrierefreie Zugang zu einer selbstbestimmten medizinischen Versorgung muss zu einer Selbstverständlichkeit auch für Menschen mit Behinderung werden.“