Menu Close

Neuer Fonds für Menschen mit Behinderung im Ehrenamt

Geldscheine
Budget, Geldscheine
Foto: Irina Tischer

HANNOVER (kobinet) Auch Frauen und Männer mit Behinderungen wollen in Vereinen und Gremien Verantwortung übernehmen - oft scheitert das jedoch daran, dass die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen Unterstützungsleistungen nicht finanziert werden können. Deshalb startet Niedersachsen mit dem Assistenzleistungsfonds ein neues Angebot



„Der sogenannte Assistenzleistungsfonds sichert eine individuelle Unterstützung mit Beträgen bis zu 2.000 Euro im Jahr“, erklärt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann. „Jede und jeder, die oder der das möchte, soll sich bürgerschaftlich engagieren können – davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen, profitiert die gesamte Gesellschaft.“

Die Förderung ist breit angelegt und wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Als freiwillige Leistung des Landes, können diese Menschen mit Behinderungen erhalten, die in leitender Funktion einem Ehrenamt nachgehen und bei denen entweder das Merkzeichen B oder H im Schwerbehindertenausweis festgestellt wurde oder bei denen allein wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vorliegt. Außerdem gilt die Förderung für Personen in leitender Funktion in einem Ehrenamt, die auf die Inanspruchnahme von bestimmten Kommunikationshilfen (zum Beispiel: Gebärdensprach-, Schrift- oder Lormendolmetscherinnen beziehungsweise -dolmetschern) oder auf den Einsatz von besonderen Übertragungsanlagen angewiesen sind und bei denen das Merkzeichen Gl oder TBl vorliegt.

Sie soll ehrenamtliche Funktion in eingetragenen Vereinen oder Gremien in wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, sportlichen oder politischen Bereichen unterstützen.

Anträge können ab sofort beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
1 Lesermeinung
Neueste
Älteste
Inline Feedbacks
Alle Lesermeinungen ansehen
Sven Drebes
31.08.2019 13:46

Eigentlich eine gute Idee, die aber zwei Haken hat. Erstens schwächt sie die Position von Menschen die bei ihrem Eingliederungshilfe-Träger Assistenz fürs Ehrenamt beantragen. §78 Abs. 5 SGB IX muss weiterhin geändert werden. Zweitens ist die Obergrenze von 2.000 € pro Jahr zu wenig, um die Dolmetscherkosten für ehrenamtlich aktive taube Menschen zu finanzieren. Da kostet ja eine Stunde zwischen 50 und 100 € (80 + Mehrwertsteuer).