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RISG aus Sicht der Barmer

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Foto: kobinet

BERLIN (kobinet) Die aktuelle Ausgabe des Newsletter "Berlin kompakt" der BARMER Krankenkasse berichtet über den am 14. August 2019 von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Gesetzentwurf zur "Stärkung der Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG).

Schwerpunkte des Entwurfes sind nach Information dieser Nachricht zum einen die Stärkung der Rehabilitation im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ein stark veränderter Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter auf die außerklinische Intensivpflege.

Ohne Bezug auf den bisherigen Protest gegen diesen Gesetzentwurf zu nehmen, Stellt die BARMER in dieser Nachricht jedoch fest: „Die Intention des Gesetzentwurfs, die Qualität der Intensivpflege zu verbessern, ist richtig. Die vorgesehene Zumutbarkeitsprüfung über den Verbleib von Patienten mit Intensivpflege in der eigenen Wohnung muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren überprüft werden. Priorität sollte dabei die qualitativ bestmögliche Versorgung für diese vulnerablen Versicherten haben. Die hohe Behandlungsqualität muss durch besonders qualifizierte und interdisziplinäre Teams sichergestellt werden. Der erhebliche medizinische Behandlungsbedarf der Patienten erfordert eine adäquate Fachkraftquote in den vollstationären Einrichtungen. Es ist richtig, dass für eine Verordnung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege künftig ein besonders qualifizierter Vertragsarzt notwendig ist.

Die aktuelle Ausgabe der „Berlin kompakt“ ist HIER nachzulesen.