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Sachsen fördert weiterhin Lieblingsplätze für alle

Flagge Bundesland Sachsen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

Dresden (kobinet) Auf Grund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ im Freistaat Sachsen in den vergangenen fünf Jahren und des dadurch erkennbar gewordenen großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren soll ein solches Programm weiterhin durchgeführt werden.

Nach Presseinformationen plant der Freistaat Sachsen auch für das Jahr 2020 wieder Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Mit den Fördermitteln soll Menschen mit Behinderungen ein Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich ermöglicht werden.

Die Förderhöchstgrenze liegt je Einzelmaßnahme bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Bei Investitionen für nicht gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordung, wie beispielsweise Ärztehäuser, Apotheken oder Gaststätten, ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 50 Prozent von der jeweils beantragten Fördermittelsumme notwendig und bei Antragstellung nachzuweisen. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.

Entsprechende Anträge im Rahmen des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz können ab sofort für das Jahr 2020 an das Sozialamt gestellt werden.

Die offizielle Information des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zum Beantragen dieser Förderung kann HIER nachgelesen werden.