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Packen wir es an, aber bitte richtig!

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Foto: DIGAB

Freiburg (kobinet) "Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Spahn, packen wir es an, aber bitte richtig!" So lautet der Appell der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB), die nun zum Referentenentwurf von Jens Spahn zur Intensivpflege Position bezogen hat. "Was im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung auf keinen Fall passieren darf, ist die quasi Abschaffung der außerklinischen Intensivpflege 1:1 in häuslicher Umgebung", betonte der Verband.



Der vorliegende Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischerVersorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) komme aus Sicht der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) nicht überraschend und behandele seit Jahren bestehende Missstände in der Versorgung außerklinisch beatmeter Patienten. Insofern sei diese Initiative im Grundsatz zu befürworten, besonders unter dem Aspekt steigender Zahlen an invasiv beatmeten oder tracheotomierten Patienten, die aus Krankenhäusern, vorrangig der Akutversorgung, entlassen werden, betont der Verband in seiner Presseinformation.

Er betont aber ausdrücklich: „Was im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung auf keinen Fall passieren darf, ist die quasi Abschaffung der außerklinischen Intensivpflege 1:1 in häuslicher Umgebung, insbesondere auf dem Boden des Vorwurfs von Fehlanreizen und Missbräuchen. Fehlanreize und Missbräuche finden unweigerlich da statt, wo wirtschaftliche Interessen bestehen. Sie bestehen bzw. haben in der Vergangenheit auch im Bereich der außerklinischen Intensivpflege, nicht nur in der 1:1-Versorgung, nachweislich bestanden. Als Rückschluss die außerklinische Intensivpflege de facto abzuschaffen, ist sicher keine adäquate Reaktion. Im übertragenen Sinne käme dies der Maßnahme gleich, Autos abzuschaffen, nur weil einige Fahrer in unverantwortlicher, fahrlässiger und ungesetzlicher Art und Weise damit umgehen. Es gilt in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass sich die Intensivpflegedienste nicht ihr Klientel erschaffen, sie nicht die Indikation für die außerklinische Intensivpflege stellen, sondern, dass sie Patienten in zunehmender Zahl, wie oben beschrieben, fachlich ungefiltert, zugewiesen bekommen. Es ist an der Zeit, die Strukturen wirklich zu reformieren, sodass jeder Mensch mit außerklinischer Beatmung eine bedarfsgerechte, sinnvolle Versorgung erhält. Dazu benötigen wir für diese heterogene Patientengruppe eine dezidierte Indikationsstellung für die 1:1-Versorgung, aber auch deutlich mehr abgestufte Behandlungsmöglichkeiten z.B. in frührehabilitativen pneumologischen Einrichtungen, intermediären Intensivpflegeeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Wohngruppen, Intensiv-Wohngemeinschaften usw. Für diese Versorgungsstufen müssen klar definierte Finanzierungs-, Struktur- und Qualitätsvorgaben geschaffen werden. Teilhabefähigkeit, selbstbestimmtes Leben und das soziale Umfeld müssen entscheidende Kriterien für die Versorgung sein. Derzeit gibt es zahlreiche Menschen mit Beatmung, die über eine gute pflegerische Versorgung, aber auch über Assistenzmodelle mit qualifizierten Laienhelfern, ein selbstbestimmtes Leben führen, mit Ausbildung, Berufstätigkeit oder sozialem Engagement, so z.B. Betroffene mit neuromuskulären Erkrankungen, hoher Querschnittlähmung oder Amyotropher Lateralsklerose (ALS). Was soll gemäß dem Referentenentwurf aus den Kindern werden, wenn sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, studieren und arbeiten möchten? Soll ihr Leben isoliert und reglementiert in einer Pflegeeinrichtung enden?

Link zum gesamten Text der Presseinformation der DIGAB

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