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Selbst Aktiv Klausur zum Bundesteilhabegesetz

Gruppenbild vom Selbst Aktiv Seminar
Bild vom Selbst Aktiv Seminar
Foto: Susie Teske-Keiser

Erfurt (kobinet) Der Einladung des Bundesvorstands der SPD Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv in die Bildungs- und Begegnungsstätte Am Luisenpark in Erfurt sind am 10. August über 20 Selbstaktivisten*innen aus den Ländern und Bezirken gefolgt, um zu erfahren, wie sich der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX für Menschen mit Behinderungen ab 2020 gestalten wird.

Menschen mit Behinderungen sind im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren direkt beteiligt. Diese über Jahre gestellte Forderung von Selbst Aktiv gilt es nach Ansicht des Bundesvorsitzenden der AG Selbst Aktiv Karl Finke nun lautstark in der breiten Öffentlichkeit zu kommunizieren. Inklusion und Partizipation seien Grundpfeiler in einer demokratischen Gesellschaft, wo die Mitentscheidung der Menschen mit Behinderungen zu selbst bestimmtem Leben in der Gemeinschaft führe.

Unter der Leitung des fachkundigen Referenten, Dipl. Pädagoge und Gründer der Inklusionsseminare.de Detlef Jähnert, wurde das Bundesteilhabegesetz und der aktuelle Stand im Rahmen des Seminars erläutert. Im Nachgang des Vortrages diskutierten die Anwesenden ausführlich über die künftigen Herausforderungen und die damit verbundenen Chancen und möglichen Risiken, die sich für Menschen mit Behinderungen eröffnen. „Hierbei ist festzustellen, dass die Länder und Kommunen sehr unterschiedlich auf die anstehenden Veränderungsprozesse vorbereitet sind. Zukünftig benötigen noch mehr Menschen mit Behinderungen deshalb ein vollumfängliches Beratungsangebot, welches über die erweiterten unabhängigen Teilhabeberatungsstellen kostenfrei gewährleistet werden kann“, heißt es im Bericht von Selbst Aktiv über das Seminar.

Maßgebliche Veränderungen seien zukünftig die Teilhabepläne, die im §19 des BTHG geregelt seien. „Dieser ist darauf ausgerichtet, den Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zügig, wirksam, wirtschaftlich und auf Dauer zu ermöglichen. Dabei sichert der leistende Rehabilitationsträger durchgehend das Verfahren. Die Leistungsberechtigten können von dem leistenden Rehabilitationsträger Einsicht in den Teilhabeplan nach § 25 des Zehnten Buches verlangen. In allen Gespräche müssen die Leistungsempfänger eingebunden sein, zustimmen und dies muss dokumentiert werden. Im Verständnis bedeutet das eine neue Zuverlässlichkeit im Verhältnis Leistungsträger und Empfänger. Im Besonderen erschließt sich hieraus, dass im Zuge der Änderungen die Menschen mit Behinderungen weitreichend in den Beteiligungsprozess eingebunden sind. Das ist auch eine Forderung von Selbst Aktiv, die wir über viele Jahre in den unterschiedlichen Gremien unserer SPD angezeigt haben. Die AG Selbst Aktiv bleibt am Ball! Wir werden die gewonnenen Erkenntnisse in unsere Gremien spielen und dafür Sorge tragen, die positiven Aspekte, die im künftigen SGB IX gesetzeskonform werden, in die breite Öffentlichkeit zu kommunizieren.

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