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Wunsch- und Wahlrecht für behinderte Menschen in Gefahr

Horst Frehe vor ISL Logos
Horst Frehe vor ISL Logos
Foto: Franziska Vu

Berlin (kobinet) Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, Beatmungspatientinnen und Beatmungspatienten außer in Ausnahmefällen nur noch stationär statt ambulant zu behandeln, lehnt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) vollständig ab.

Wer beispielsweise auf Grund einer fortschreitenden Muskelerkrankung auf künstliche Beatmung angewiesen ist und bisher die Unterstützung im Rahmen seiner Assistenz geregelt hat, müsste dann seine häusliche Umgebung verlassen und sich entweder einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim anvertrauen.

„Wenn der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn alle Beatmungspatientinnen und Beatmungspatienten ins Krankenhaus verbannen will, dann nimmt er ihnen ihr Menschenrecht auf ein Leben in der eigenen häuslichen Umgebung,“ prophezeit Horst Frehe, ISL-Vorstandsmitglied. 

In den USA ist in den 50er Jahren die “Independent Living Bewegung“ von beatmeten Polio-Patienten gegründet worden, die durchgesetzt haben, mit der „Eisernen Lunge“ zu Hause oder in einem Studentenwohnheim leben und studieren zu können. Ed Roberts war der erste beatmete Student der Universität Berkeley mit einer „Eisernen Lunge“ im Studentenwohnheim. „Der Bundesgesundheitsminister will uns als behinderte Menschen in die 50er Jahre zurückbeamen,“ so Horst Frehe. 

Die  Qualitätsmängel bei beatmeten Patientinnen und Patienten sind in stationären Einrichtungen deutlich größer als in der ambulanten Pflege. Insbesondere, wenn behinderte Menschen selbst im Rahmen des sogenannten  „Arbeitgebermodells“ ihre Assistenz organisieren, dann können sie gerade selbst als beatmete Patientinnen und Patienten für eine hohe Qualität und Sicherheit in ihrem Leben sorgen. In Einrichtungen sind sie Objekt eines  Dienstplanes und hängen von der Personalausstattung der Einrichtung ab. Ein selbstbestimmtes Leben können sie so nicht mehr führen. 

„Wenn  Gesundheitsminister Spahn die Qualität der Versorgung von beatmeten Patientinnen und Patienten verbessern will, sollte er die Möglichkeit der ambulanten Dienste erleichtern hier ein qualitatives Angebot zu schaffen, anstatt es zu erschweren, und behinderten beatmeten Menschen die Möglichkeit zu geben, auch weiterhin ihre Assistenz in der eigenen Wohnung zu  organisieren. 

Menschenrechte, wie der Artikel 19 der  UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dürfen nicht mit Füßen getreten  werden, wie Jens Spahn das mit seinem Gesetzentwurf tut! Wir werden als  behinderte Menschen massiven Widerstand leisten, damit dieser  Gesetzentwurf niemals das Licht der Welt erblicken wird,“ betont Frehe  kämpferisch.