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Der Roland rast nur mit kleinen Rollstühlen

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BINZ (KOBINET) Wer auf der Insel Rügen Urlaub macht, der kann hier auch mit der Rügensche BäderBahn, die liebevoll "Rasender Roland" genannt wird, die Insel erkunden. Der rasende Roland, das ist eine dampflokbetriebene Schmalspureisenbahn auf Deutschlands größter Insel in Mecklenburg-Vorpommern. Im Rahmen des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) fährt die Kleinbahn täglich auf 750 mm Spurweite von Putbus über Binz, Sellin und Baabe nach Göhren. Ein besonderes Erlebnis auch für alle Urlauber, für Passagiere mit Rollstuhl ist dieses Erlebnis jedoch nicht ganz so selbstverständlich.

Nachdem Anfang Juni einer auf Elektrorollstuhl angewiesene Person am Bahnhof Göhren erklärt wurde, eine Mitreise auf einem Elektrorollstuhl wäre nicht möglich, haben Arnd Hellinger und das Internetportal „Barrierefreier Tourismus Info“ nachgefragt.

Von der Rügenschen Bäderbahn erhalten beide die Antwort, dass alle Personenwagen für Reisende  in den Jahren 1910 bis 1913 gebaut wurden, somit noch heute der damaligen Konstruktion entsprechen und deshalb nicht barrierefrei sind. Es können daher nur Rollstühle bis zu einer Breite von 70 Zentimeter in einem Wagen mit Traglastenabteil für Rollstühle und Kinderwagen befördert werden. Im Regelfall befindet sich mindestens ein solcher Wagen in jedem Zug. Über mobile Rampen kann der Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Personenwagen überwunden werden.

Elektrorollstühle und Elektromobile (E-Scooter) können aufgrund ihrer besonderen Breite jedoch nicht in den Zügen befördert werden. Die Bahn hatte, so erfahren wir aus der Antwort der RüBB, dennoch früher schon Elektrorollstühle befördert. Dabei war es jedoch im vergangenen Jahr zu einem Unfall gekommen. Ein Rollstuhlfahrer hatte dabei beim Ausfahren in Binz den Elektroantrieb auf volle Leistung gestellt. Das Personal konnte so den Rollstuhl nicht mehr halten und dieser fuhr über den Bahnsteig ins Nachbargleis. Das erforderte damals einen Notarzteinsatz, bedingte Zugausfälle aber zum Glück gab es keine weiteren gesundheitlichen Schäden bei dem Verunfallten.

Der Bahnbetreiber hatte danach die Beförderung von solchen breiten Elektrorollstühlen zum Schutz der Reisenden und des Personals untersagt. Zudem wurde der gesamte Vorgang auch beim Eigentümer der Bahn und dem Besteller in Schwerin angezeigt. Seit mehreren Jahren besteht zudem ein Förderantrag zum Umbau von drei Reisezugwagen mit einer mobilen Rampe, welche jedoch bisher nicht bearbeitet und entschieden wurde.

Passagiere mit entsprechend kleinem Rollstuhl können eine Fahrt mit dem Rasenden Roland also erleben wenn sie, wie die Geschäftsleitung der RÜBB mitteilt, sich drei Tage vor Fahrtantritt beim Kundenbüro der PRESS / RüBB in Putbus (Telefon 038301 88 40 12) melden, um die Möglichkeit einer Mitfahrt mit Rollstuhl zu klären und abzusprechen. Für Fahrgäste mit größerem Rollstuhl verspricht die Rügensche BäderBahn, eine Ersatzbeförderung zu gewährleisten.