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Mieter von Rückbau behindertengerechter Einbauten entlasten

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BERLIN (KOBINET) Der Sozialverband Deutschland - SoVD begrüßt die Initiativen des Senats zur Begrenzung der Mietkosten und wird sich an der gesetzlichen und praktischen Umsetzung beteiligen. Darüberhinaus verweist er auf seine Forderungen nach bezahlbarem alten- und behindertengerechtem Wohnraum. Gemäß dem Siebten Altenbericht ist dabei die Wohnsituation (Wohnung und Wohnumgebung) älterer Menschen so zu gestalten, dass ihre soziale Teilhabe gefördert und ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglicht werden.

Dringend erforderlich ist vor allem, dass die Rechte des Mieters auf erforderliche behindertengerechte Einbauten gestärkt und seine Verpflichtung zum Rückbau barrierefreier Wohnraumgestaltung abgeschafft wird. Dazu muss der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 554a im BGB einbringen. Danach kann der Vermieter seine Zustimmung zu einem behindertengerechten Umbau bei Kollision mit den Interessen seiner Person bzw. anderer Mieter verweigern und von der Verpflichtung des Mieters auf Rückbau abhängig machen. Hingegen wird der behindertengerechte Einbau durch Zuschuss der KfW gefördert.

Die Abschaffung der gesetzlichen Verpflichtung zum Rückbau behindertengerechter Umbauten würde auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und anderweitiger Nutzung des barrierefrei gestalteten Wohnraums beitragen.