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Foto: Rolf Barthel
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BERLIN (KOBINET) Im internen Arbeitsentwurf für Gesetzesänderungen im Rahmen einer kleinen Reform von Gesetzesregelungen des SGB IX und SGB XII war es noch drin, nach der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien war es im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht mehr zu finden. Es geht um die Entlastung von Kindern von Pflegebedürftigen und von Eltern von Pflegebedürftigen, die herangezogen werden, wenn die Kosten für die Pflege nicht reichen. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) könnte es doch noch zu den von Hubertus Heil von der SPD vorangetriebenen Veränderungen kommen.
In der Märkischen Allgemeinen Zeitung heißt es dazu in einem gestern erschienenen Bericht: „Das Bundesarbeitsministerium plant eine erhebliche Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern. *Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrags wird durch dieses Gesetz geregelt, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird‘, heißt es in einem vertraulichen Entwurf des Arbeitsministeriums für ein ‚Unterhaltsentlastungsgesetz‘, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll. Geplant ist, dass die Neuregelung zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft tritt.“
Behinderte Menschen, die ebenfalls Eigenanteile bei Eingliederungshilfen und bei der Hilfe zur Pflege aus ihrem Einkommen und Vermögen entrichten wollen, fragen sich angesichts dieser Pläne, ob der Minister auch die Belange der selbst Betroffenen mit im Blick hat und die Anrechnungsgrenzen erheblich erhöht und die Verfahren vereinfachen will.