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Foto: Martin Ladstätter
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Foto: Martin Ladstätter
WIEN (KOBINET) Bundesverfassungsgericht setzt für 82.000 Menschen das Wahlrecht durch. Aus Wien kommentiert Martin Ladstätter die heutige Entscheidung, Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung die Teilnahme an den EU-Wahlen zu ermöglichen. Für die deutsche Regierungskoalition sei dies vor allem eines - peinlich.
Kommentar von Martin Ladstätter
Auch der geneigte Beobachter aus dem Ausland konnte nicht nachvollziehen, warum die Politik in Deutschland keinerlei Problem darin sah rund 82.000 behinderten Menschen das Wahlrecht dauerhaft vorzuenthalten. Das jahrelange Drängen der Behindertenbewegung war vergeblich. Umso größer war die Freude über das Bundesverfassungsgericht und seinem Beschluss vom 29. Januar 2019, worin dieser die Wahlrechtsausschlüsse für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat aber scheinbar nichts dazugelernt. Statt unmittelbar die Vorbereitungen zur Umsetzung einzuleiten, einigte man sich auf eine Initiative die eine Umsetzung erst ab dem 1. Juli 2019 wirksam machen würde. In anderen Worten: Die Frist wurde bewusst so gesetzt, dass die 82.000 behinderten Menschen bei der EU-Wahl weiterhin ausgeschlossen wären. Teile der Opposition (FDP, Linke und Grünen) brachten daher einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie wollten geklärt wissen, ob der Wahlausschluss bei der EU-Wahl rechtens ist.
„Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht seine Auffassung auch in diesem Fall umsetzt: Dass es verfassungswidrig ist, Menschen vom Wahlrecht auszuschließen, die unter vollständiger Betreuung stehen“, hielt Horst Frehe vom Deutschen Behinderten kürzlich fest. Die heutige Entscheidung war zu erwarten: Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass bislang geltende Wahlausschlüsse auf Antrag nicht anzuwenden sind.