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Wahlrecht auch in Rheinland-Pfalz geändert

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MAINZ (KOBINET) Wenn sich die ehemalige Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt Mainz, Marita Boos-Waidosch, am 26. Mai zur Wahl für den Mainzer Stadtrat stellt, kann sie nun auch von einer Reihe von Menschen gewählt werden, die bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Zusammen mit der rheinland-pfälzischen Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und dem Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch freut sie sich über die nun erfolgte Zustimmung des Landtags zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes hinsichtlich der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen.

„Wir freuen uns, dass der Landtag für eine Änderung des Gesetzes gestimmt hat, sodass die Wahlrechtsausschlüsse schon für die Kommunalwahl im Mai beseitigt werden können. Das ist ein guter Tag für die Demokratie und die Menschen mit Behinderungen in unserem Land. Wir haben damit einen wichtigen Schritt für mehr Selbstbestimmung gemacht und einen Meilenstein zu mehr gesellschaftlicher Mitgestaltung von Menschen mit Behinderungen erreicht“, teilten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Matthias Rösch in einer gemeinsamen Presseinformation mit. Durch die Gesetzesänderung können in Rheinland-Pfalz Menschen mit Behinderungen mit einer gesetzlichen Betreuung in allen Angelegenheiten an den Kommunalwahlen am 26. Mai teilnehmen. Diese Neuregelung betrifft rund 2.200 Personen im Land. „Das Recht wählen zu dürfen ist ein wichtiges Grundrecht. Wir wollen, dass die Menschen mit Behinderungen jetzt bestmöglich unterstützt werden, auch tatsächlich an den Wahlen teilzunehmen“, betonte die Ministerin.

„Gemeinsam mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen habe ich mich als Landesbehindertenbeauftragter seit langem für die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse eingesetzt. Umso mehr freue mich, dass diese Streichung jetzt in Rheinland-Pfalz so schnell nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Anwendung findet“, so Matthias Rösch. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar Wahlrechtsausschlüsse aufgrund rechtlicher Betreuung für verfassungswidrig erklärt. Etwas Wasser muss man den bisher von der Wahl ausgeschlossenen Personen jedoch in den Wein gießen, denn das Wahlrecht gilt bisher nun nur für die am 26. Mai stattfindende Kommunalwahl. Für die am gleichen Tag stattfindende Europawahl dürfen sie aller Voraussicht nicht wählen, weil die Regierungskoalition auf Bundesebene aus CDU, SPD und CSU hierfür den Weg noch nicht frei gemacht hat. FDP, Grüne und die LINKE haben dagegen zwar eine Prüfung vor dem Verfassungsgericht beantragt, aber ob diese Entscheidung positiv ausfällt und noch rechtzeitig kommt, ist noch fraglich. Marita Boos-Waidosch schüttelt angesichts dieses Hin und Hers und dieser weiteren Verweigerung der Rechte behinderter Menschen bei der Europawahl nur den Kopf. „Das soll man den Menschen mal erklären“, meinte sie dazu. „Deshalb ist es wichtig, dass wir behinderte Menschen uns verstärkt in die Politik einmischen, wählen und uns zur Wahl stellen, um unsere Rechte und die von anderen benachteiligten Menschen auch direkt in den Parlamenten einzufordern.“