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Thüringer Gleichstellungsgesetz wird in Landtag eingebracht

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ERFURT (KOBINET) Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird am Freitag, 1. März um 09.00 Uhr in den Landtag eingebracht und in erster Lesung im Thüringer Landtag beraten. Die Debatte kann unter http://plenumonline.fem.tu-ilmenau.de/thueringen/?location=landtag verfolgt werden. Zudem wird die Beratung mittels Gebärdendolmetscher_innen übersetzt. Darauf hat die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag hingewiesen.

„Mit anliegendem Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes werden die Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, die sich aus dem übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergeben, auf Landesebene umgesetzt und das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen durch Artikel 1 durch ein Ablösungsgesetz novelliert. Schwerpunkte sind die Verankerung des sich aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergebenden Leitbildes einer inklusiven Gesellschaft, die Anpassung von Begriffsdefinitionen an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Verpflichtung, Maßnahmenpläne zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene zu entwickeln, die Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen und Informationen, insbesondere für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die Verbesserung ihrer Partizipation und die Stärkung der Position der jeweiligen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene und Landesebene“, heißt es im Gesetzentwurf.

„Es wird ein umfangreiches Anhörungsverfahren im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit geben, an dem sich viele Verbände und Vereine beteiligen können. Es ist geplant, das Gesetz noch vor der Sommerpause nach zweiter Beratung im Landtag zu verabschieden“, heißt es weiter in der Information der Fraktion DIE LINKE.

Link zum Gesetzentwurf