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Langfristige Absicherung unabhängiger Teilhabeberatung

Logo: EUTB - ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
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BERLIN (KOBINET) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit eine gesetzliche Regelung, die unter Einbeziehung der bisherigen Erkenntnisse aus der Einführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) auch die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Entfristung soll einen nahtlosen Übergang in eine Anschlussförderung ermöglichen und den Trägern, den Beschäftigten und Ratsuchenden Planungssicherheit geben. Dies geht aus der Antwort auf eine Frage der behindertenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer, im Deutschen Bundestag hervor.

Mit § 32 SGB IX wurde die Grundlage geschaffen, eine ergänzende, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Teilhabeberatung zu fördern. Die Förderung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet“, heißt es in der Antwort des BMAS auf die Anfrage. Das Ministerium betont weiter, dass die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen(UN-BRK) bildet.

„Das Bundesteilhabegesetz sollte der große Wurf für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden. Heraus kam dann eher ein Reförmchen, das weit hinter den Erfordernissen zurückbleibt. Die Einrichtung der Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ist allerdings ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wegweisend ist, dass die Beratung durch qualifiziertes Personal im ‚Peer Counseling‘ durchgeführt wird, also von selbst Betroffenen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert diese Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen zunächst bis Ende 2022. Doch wie sieht es danach aus? Wann wird die Bundesregierung die dauerhafte Finanzierung der Teilhabeberatung beschließen, wie im Koalitionsvertrag angekündigt? In seiner Antwort auf meine schriftliche Frage erkennt das BMAS zwar die zentrale Bedeutung der EUTB an und kündigt eine nahtlose Anschlussförderung an, um Beratungsstellen und Ratsuchenden Planungssicherheit zu geben. Das ist wünschenswert. Allerdings besorgt mich der Verweis auf haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen: Behinderte Menschen sind im Dschungel des Leistungsrechts und der Zuständigkeiten verschiedener Kostenträger dringend auf umfassende und neutrale Beratung angewiesen. Deshalb darf die Teilhabeberatung auf keinen Fall einem Kostenvorbehalt zum Opfer fallen. Nötig ist außerdem eine regelmäßige Überprüfung, inwieweit die vorhandenen Beratungsstellen den Bedarf abdecken können. Gerade in ländlichen Gegenden könnte eine weite Anreise zum Beratungsort für behinderte Menschen eine zusätzliche Belastung darstellen. Sollte dies der Fall sein, müssen unbedingt mehr wohnortnahe Beratungsstellen eingerichtet werden“, betonte Corinna Rüffer von Bündnis 90/Die Grünen.

Ihr liege besonders am Herzen, dass die Teilhabeberatung tatsächlich unabhängig erfolgt. „Leider ist das bisher noch nicht durchgängig der Fall: Einige Beratungsstellen sind bei Dienstleistern angesiedelt, die selbst Leistungen für Menschen mit Behinderung anbieten und deshalb ein finanzielles Eigeninteresse an einer ‚gelenkten‘ Beratung haben könnten. Außerdem müssen die MitarbeiterInnen entsprechend ihrer Qualifikation entlohnt werden; nur so lässt sich angesichts des leergefegten Arbeitsmarktes gutes Beratungspersonal rekrutieren. Ich bin gespannt, ob die Bundesregierung diese Aspekte berücksichtigt und behalte die weitere Entwicklung der EUTB im Auge“, betonte Corinna Rüffer.

Link zur Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Anfrage von Corinna Rüffer