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Schulung zur rechtlichen Betreuung ausgezeichnet

Stefan Göthling und Jana Offergeld
Stefan Göthling und Jana Offergeld
Foto: Jana Offergeld

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Stefan Göthling und Jana Offergeld
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Stefan Göthling und Jana Offergeld
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Stefan Göthling und Jana Offergeld
Foto: Jana Offergeld

ERKNER (KOBINET) Welche Rechte habe ich mit rechtlicher Betreuung? Welche Entscheidungen kann ich weiterhin treffen, unter welchen Bedingungen kann meine Betreuerin bzw. mein Betreuer auch ohne mein Einverständnis handeln? Wie kann ich gut mit meinem Betreuer oder meiner Betreuerin zusammenarbeiten? Um Menschen mit rechtlicher Betreuung Antworten auf diese und weitere Fragen zu geben, bieten das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, Mensch zuerst, und Jana Offergeld vom Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) seit zwei Jahren Schulungen über die rechtliche Betreuung an. Vor kurzem hat der Betreuungsgerichtstag ihnen hierfür den BGT-Förderpreis verliehen.

Der Förderpreis ist dem Andenken an Lothar Kreyssig gewidmet, der sich zurzeit des Nationalsozialismus als Vormundschaftsrichter gegen die Ermordung von Menschen mit Behinderungen einsetzte. Ausgezeichnet werden seit 2012 Projekte, die neue Ideen für die Weiterentwicklung des Betreuungswesens im Sinne des Leitprinzips der Selbstbestimmung entwickeln.

Als Geschäftsführer von Mensch zuerst nahm Stefan Göthling den Preis am vergangenem Samstag auf der 16. bundesweiten Tagung des Betreuungsgerichtstages in Erkner entgegen. Die Laudatio hielt Beate Kienemund, bis vor Kurzem Abteilungsleiterin im Bundesjustizministerium (BMJV). In seiner Dankesrede berichtete Stefan Göthling, wie es zu der Idee der Schulungen gekommen war: „Jana Offergeld hatte Mensch zuerst zunächst kontaktiert, um sich zu erkundigen, inwiefern das Thema rechtliche Betreuung für uns als Verein wichtig ist“, so Stefan Göthling. „Da klingelten mir direkt die Ohren – wir werden tatsächlich immer wieder von Menschen mit Lernschwierigkeiten kontaktiert, die Fragen oder Probleme mit ihrer Betreuung haben.“. Bei der Planung der Schulungen wurde besonders darauf geachtet, die komplexen gesetzlichen Bestimmungen in Leichter Sprache zu erklären und gleichzeitig viel Platz für gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu schaffen. „Menschen mit rechtlicher Betreuung sind Experten und Expertinnen aus Erfahrung und können sich gegenseitig stärken, das hat sich während der Schulungen immer wieder gezeigt“, betonte Stefan Göthling und führte die gemeinsamen Diskussionen während der Quizrunde „Wer darf hier entscheiden?“ und im Anschluss des Rollenspiels zur Patientenverfügung als treffende Beispiele an.

Jana Offergeld, die die Schulung mit konzipierte und durchführt, freute sich ebenfalls über die renommierte Auszeichnung. Insbesondere darüber, dass mit Mensch zuerst eine Selbstvertretungsorganisation für ihre wichtige Arbeit gewürdigt worden sei: „Die Perspektive von Menschen mit Lernschwierigkeiten bleibt in den aktuellen Diskussionen über das Betreuungsrecht und seine Vereinbarung mit der UN-Behindertenrechtskonvention oft unsichtbar. Die Würdigung unserer Schulungen durch den BGT-Förderpreis macht Hoffnung, dass hier langsam ein Umdenken stattfindet.“