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DUISBURG (KOBINET)
DUISBURG (KOBINET) Immer wieder kommen Fälle von überhöhten Gehältern im sozialen Bereich ans Tageslicht, so derzeit auch bei der Chefin der Duisburger Werkstatt für behinderte Menschen. 340.000 oder gar 380.000 Euro soll die Werkstatt-Chefin Roselyne Rogg pro Jahr bekommen haben. Angemessen seien 120.000 bis 180.000 Euro, heißt es in einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 23.7.18.
Rainer Enzweiler, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion in Duisburg zeigte sich „bestürzt über die unangemessenen Bezüge der Werkstatt-Chefin“. Im schlimmsten Fall drohe die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens, an dem die Stadt mit 50 Prozent und mit jeweils 25 Prozent die Lebenshilfe Duisburg sowie der Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Duisburg beteiligt sind. Das wiederum könne teure Konsequenzen haben, heißt es im Bericht der WAZ.
Im Nachbarland konnte mittlerweile in einem Rechtsstreit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen über die vom Land geforderten Prüfrechte mit den Westeifel Werken eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. „Ich freue mich sehr, dass wir den ersten Vergleich mit den Westeifel Werken abschließen konnten. Die Vergleiche mit den übrigen Werkstätten in Rheinland-Pfalz sollen zeitnah folgen“, erklärte vor kurzem die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Parallel zu den seit April 2017 anhängigen Klagen führt das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, aktuell auch mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen intensive Gespräche über einen Landesrahmenvertrag als Grundlage für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe. Inhaltlich verpflichten sich die Parteien auf der Grundlage des zukünftigen Rahmenvertrages werkstattbezogene Einzelverhandlungen abzuschließen. Dies soll so zeitnah wie möglich umgesetzt werden. Damit können bereits im Jahr 2019 Leistungs- und Vergütungsverhandlungen für die Zeit ab 2020 geführt werden. Darüber hinaus vereinbarten die Parteien, dass im Jahr 2019 Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch das Land durchgeführt werden.
Link zum Bericht in der WAZ vom 23.7.2018




